Frauenkonferenz über selbstbestimmtes Sterben

(Oktober 2023)

Frauenkonferenz über selbstbestimmtes Sterben (Oktober 2023)

Frauenkonferenz über selbstbestimmtes Sterben (Oktober 2023)

Frauenkonferenz über selbstbestimmtes Sterben (Oktober 2023)

Frauenkonferenz über selbstbestimmtes Sterben (Oktober 2023)

Frauenkonferenz über selbstbestimmtes Sterben (Oktober 2023)

Die 24-Stunden-Frauenkonferenz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. (EFHiW) hat Ende Oktober 2023 in Soest einen vielfältigen Einblick in den Bereich des selbstbestimmten Sterbens den anwesenden Frauen gegeben.

Wie ist diese Autonomie in Bezug auf ein selbstgewähltes Lebensende zu verbinden mit dem jüdischen und christlichen Glauben, in dem das Leben als von Gott geschenkt verstanden wird und daher nicht vom Menschen zu beenden ist? Inwieweit kann eine gut aufgestellte palliative Sterbebegleitung eine Alternative zur Suizidbeihilfe sein? Wie kann die Freiverantwortlichkeit einer Entscheidung zum Suizid sichergestellt und vor Fremdeinflussnahme oder gar Missbrauch durch andere geschützt werden? Und wie kann die neue Gesetzeslage umgesetzt werden - im persönlichen Umfeld wie auch als Verantwortliche in einer Pflegeeinrichtung?

Diesen und anderen Fragen widmeten sich fast 30 Frauen aus Westfalen und suchten Antworten mithilfe der Referentinnen Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Rektorin der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe und Mitglied im Deutschen Ethikrat, Angelika Köster, Einrichtungsleitung Christliches Hospiz für den Kreis Soest, Pfarrerin Anika Prüßing, Forschende zu Gemeindeseelsorge und assistiertem Suizid, Pflegeschulleiterin Andrea Wiemann, Pfarrerin Birgit Reiche und Pfarrerin Lindtraut Belthle-Drury von der EFHiW.

Über das Ende des eigenen Lebens selbst entscheiden und einen Anspruch auf Suizidbeihilfe haben - das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2020 hat dies als grundrechtlich geschütztes Recht festgelegt. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, - als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben - auch die Freiheit umfasse, „hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“. Damit ist eine breite und kontroverse Diskussion in Gang gesetzt worden, da bis heute die Suizidassistenz gesetzlich unreguliert bleibt, Suizidprävention aber gestärkt und ausgebaut werden soll.

Dem großen Gesprächsbedarf zu diesem Thema wurde in dieser Konferenz Raum gegeben in Vorträgen, Gruppenarbeit und Plenumsgesprächen. Dabei ging es um eine Klärung der Begrifflichkeiten zum Thema Sterbehilfe, es wurden ethische Orientierungslinien gezogen und die rechtlichen Rahmenbedingungen nahegebracht. Theologische und seelsorgliche Aspekte und grundlegende Handlungsempfehlungen wurden vermittelt.
Damit wurde ein vielfältiger Einblick in den Bereich des selbstbestimmten Sterbens gegeben, um einen eigenen Standpunkt in der Diskussion um den assistierten Suizid zu finden und sensibel für die Problematiken zu werden, die in der Selbstbestimmung über den Tod liegen können.

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