Statt Sexkaufverbot Sexarbeit als Arbeit anerkennen

(November 2023)

Statt Sexkaufverbot Sexarbeit als Arbeit anerkennen (November 2023)

Noch während die Evaluation des ProstituiertenSchutzGesetzes durchgeführt wird, deren Ergebnisse 2025 vorgelegt werden, veröffentlicht die CDU/CSU ein Positionspapier zur Einführung eines Sexkaufverbots in Deutschland. Kern des Sexkaufverbotes ist, dass die Kund*innen für den Sexkauf strafrechtlich verfolgt werden, während Sexarbeitende straffrei bleiben sollen.

Das bundesweite Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufaS e.V.), deren Mitglied die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen mit ihren Fachberatungsstellen TAMAR und THEODORA ist, hat dazu eine Stellungnahme am 9. November 2023 verfasst. In der bufaS sind 31 Mitgliedsorganisationen mit über 40 Beratungseinrichtungen für Sexarbeitende im ganzen Bundesgebiet organisiert.

Der bufaS e.V. warnt ausdrücklich davor, sich diesen Debatten mit Schätzungen und vermeintlichen Fakten, die die prekäre Lage aller Menschen in der Prostitution darstellen soll, anzuschließen. Ein Sexkaufverbot entziehe der Mehrheit der Sexarbeitenden die Lebensgrundlage, führe zur Kriminalisierung und zur Diskriminierung der Sexarbeitenden. Langfristig komme es einem Arbeitsverbot gleich.

Sexarbeit ist gesellschaftliche und soziale Realität in Deutschland. Sexarbeit ist Arbeit. Eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden kann nicht durch Kriminalisierung, sondern durch die Stärkung ihrer Rechte und durch den Kampf gegen Stigmatisierung gelingen.

Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter fordert die deutsche Politik deswegen auf:

Der Wortlaut der Stellungnahme findet sich unter http://www.bufas.net/stellungnahmesexkaufverbot/

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