Gegen weibliche Genitalverstümmelung

(Februar 2024)

Gegen weibliche Genitalverstümmelung (Februar 2024)

Der seit 2003 jährlich am 6. Februar stattfindende „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ macht auf diese Form der Menschenrechtsverletzung aufmerksam. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit über 200 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten. 3 Millionen Mädchen sind jährlich gefährdet beschnitten zu werden. Im Sinne der Definition der WHO sind mit FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) alle Verfahren gemeint, die die teilweise oder komplette Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien zum Ziel haben, ohne medizinische Notwendigkeit.
Die sogenannte "Female Genital Mutilation“ (FGM, dt.: Genitalverstümmelung) oder das "Female Genital Cutting“ (FGC, dt.: Genitalbeschneidung) wird in ungefähr 30 Ländern weltweit praktiziert.

Es werden verschiedene Gründe genannt, aus denen FGM/C nach wie vor praktiziert wird. Neben kulturellen Begründungen, spielen mitunter auch Mythen und Schönheitsideale eine Rolle. In manchen Communities sichert eine Beschneidung die Stellung der Frau in der Gemeinschaft.
Die Menschenrechtsverletzung der Genitalverstümmelung existiert auch in Deutschland. Nach Schätzungen der Nichtregierungsorganisation "Terres des Femmes“ leben in Deutschland etwa 58.000 betroffene und 13.000 gefährdete Mädchen und Frauen.

In Deutschland, wie in vielen Ländern mit signifikant hoher Anzahl von weiblicher Genitalbeschneidung (Prävalenzländer), ist FGM seit 2013 ein Straftatbestand (Strafbesetzbuch, § 226A). Außerdem gibt es internationale Abkommen wie die Frauenrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kinderrechtskonvention, in denen die weibliche Genitalverstümmelung explizit geächtet wird. Allerdings bezweifeln viele Frauengruppen die Reichweite und praktische Umsetzung der Gesetze.

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