Menschenrechtsverletzung weibliche Genitalbeschneidung

(März 2024)

Menschenrechtsverletzung weibliche Genitalbeschneidung (März 2024)

Mit den Beraterinnen Corinna Dammeyer, Janne Grotehusmann und Anna Douti-Lauter setzt sich Yuna für Betroffene von FGM/C in Westfalen und Lippe ein.

Menschenrechtsverletzung weibliche Genitalbeschneidung (März 2024)

Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Menschenrechtsverletzung und ein internationales Problem“, macht Corinna Dammeyer, Beraterin bei Yuna Westfalen-Lippe, deutlich. Yuna Westfalen-Lippe ist eine Fachstelle für Prävention und Beratung bei weiblicher Genitalbeschneidung.

Genitalbeschneidung als internationale Praxis

Die Beschneidung oder Verstümmelung weiblicher Genitalien bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung beziehungsweise Beschädigung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation – auch international FGM/C genannt – female genital mutilation and cutting. FGM/C werde in afrikanischen, asiatischen und auch in südamerikanischen Ländern aus unterschiedlichen Gründen praktiziert. Die Praktiken reichen zurück bis in die Antike, werden bis heute vor allem aus einer gewissen Tradition heraus begründet. „Es ist keine Frage der Religionszugehörigkeit. Es ist ein internationales Problem“, stellt Dammeyer heraus. „Es geht darum, Frauen in ihrer sexuellen Freiheit zu beschränken.

Genitalbeschneidung auch in Deutschland

Auch in Deutschland leben Mädchen und Frauen, die von Genitalbeschneidung betroffen sind. 22.000 sollen es in NRW sein, 3.800 weitere Mädchen sollen von einer Beschneidung bedroht sein. 25 Prozent der Mädchen und Frauen sterben weltweit während des Eingriffs oder an seinen Folgen, schätzt die Weltgesundheitsorganisation. In Deutschland wird weibliche Genitalbeschneidung strafrechtlich verfolgt und mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft, auch wenn die Beschneidung im Ausland durchgeführt wird (vgl. §226a StGB).

Nach wie vor finden Ferien- oder Sammelbeschneidungen in den Heimatländern statt oder Beschneiderinnen werden dafür nach Deutschland oder in die Nachbarländer eingeflogen.

Schutzbrief seit 2021

Bereits seit 2021 gibt es einen Schutzbrief gegen Genitalbeschneidung, der in verschiedenen Sprachen vorliegt. Ihn hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben. Darin wird ausführlich über FGM/C und die Strafbarkeit aufgeklärt. Der Schutzbrief soll im Ernstfall den Verwandten vorgelegt werden oder kann bei der Ausreise in Deutschland dem Zoll vorgezeigt werden. Mit dem Dokument soll über die Tragweite und Strafbarkeit der Handlungen informiert oder die Ausreise in letzter Minute verhindert werden.

Arbeit mit Betroffenen wichtig

Mit dem Schutzbrief kann längst nicht jede Beschneidung verhindert werden“, weiß Anne Heckel, Geschäftsfeldleitung der Anti-Gewalt-Arbeit der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. Diese ist Trägerin der Präventionsstelle Yuna Westfalen-Lippe. „Es muss über weibliche Genitalbeschneidung gesprochen und für das Thema sensibilisiert werden.“ Die Betroffenen seien auch sozialarbeiterisch zu begleiten, z.B. zu Ärzt*innen, wenn es um die Rekonstruktion gehe. Nicht zuletzt benötigen Betroffene ein ärztliches Attest, um genitale Beschneidung als Fluchtgrund geltend zu machen. „Wir planen Workshops für Betroffene – auch um aufzuklären“, macht Heckel die Arbeit mit Betroffenen stark.

Dem Team von Yuna Westfalen-Lippe gehe es darum, „die Frauen und Mädchen wieder zu stärken“ und in allen Anliegen rund um das Thema weibliche Genitalbeschneidung zu beraten. Der Austausch mit verschiedenen Adressat*innen sei das Grundgerüst, Infomaterial – gedruckt und digital - in verschiedenen Sprachen wichtig.

Yuna steht für Prävention und Beratung bei FGM/C

Seit November 2023 hat Yuna Westfalen-Lippe, die von der Fachstelle Yuna Rheinland in NRW ergänzt wird – ihre Arbeit mit Sitz in Herford aufgenommen. Mit den Beraterinnen Corinna Dammeyer, Janne Grotehusmann und Anna Douti-Lauter setzt sich Yuna für Betroffene von FGM/C ein. Das zuständige NRW-Gleichstellungsministerium fördert zum Teil die Arbeit. Den anderen Teil finanziert die Trägerin, die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.  Spenden sind auch für diese Arbeit nötig.

Yuna steht im Austausch mit Klientinnen, sozialen Einrichtungen, medizinischem und pädagogischem Fachpersonal und den Communities der Frauen.
Wer das Angebot in Anspruch nehmen will, kann das montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 14 Uhr nach telefonischer Absprache tun. Beratungen können auf Deutsch, Englisch und Französisch durchgeführt werden. Für weitere Sprachen können externe Dolmetscher*innen hinzugezogen werden.

Weiteres unter www.yuna-westfalen-lippe.de

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