Wandertag aus Protest

(April 2024)

Wandertag aus Protest (April 2024)

Rund 11,5 km lang war die rollstuhlgeeignete Wanderstrecke rund um den Harkortsee. Im Vorfeld des Europäischen Protest-Tages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung lud der Volmarsteiner Inklusions Sportverein in Kooperation mit der Stadt Wetter (Ruhr), der Evangelischen Stiftung Volmarstein und dem FRAUENHEIM WENGERN Ende April zum Wandertag unter dem Motto „Schritt für Schritt zur Barrierefreiheit“ ein.

Mit dieser Aktion wurde auf die Notwendigkeit von Inklusion und Barrierefreiheit aufmerksam gemacht. Viele Menschen sind der Einladung zum gemeinsamen Wandertag mit vielen weiteren Bewegungsangeboten an verschiedenen Stationen gefolgt. Der gemeinsame Austausch und die gemeinsame Bewegung standen im Vordergrund. Gestartet wurde morgens am Seeplatz am Harkortsee. Bürgermeister Frank Hasenberg gab den Startschuss für die Wanderung. Ein bunter und sportlicher Tag endete am Nachmittag mit einer Abschlusskundgebung am Stadtsaalvorplatz.

Der Europäische Protesttag macht auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Zahlreiche Verbände fordern ein Ende der Diskriminierung und eine wirkliche Teilhabe an der Gesellschaft. Der Protesttag wurde 1992 von der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland" ins Leben gerufen. Die Behindertenbewegung nach US-Vorbild verfolgte mit ihren öffentlichen Protesten zunächst eine rechtliche Gleichstellung als eines ihrer Hauptziele. Heute soll an dem Tag vor allem auf Diskriminierung und fehlende Inklusion aufmerksam gemacht werden. In diesem Jahr steht der auch von der "Aktion Mensch" mitgetragene Protesttag unter dem Motto "Zukunft barrierefrei gestalten".

Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Bis April 2021 hatten 182 Staaten die UN-BRK ratifiziert. Dadurch können sich Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedsstaaten auf ein verbindliches Regelwerk berufen.

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem zu Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion. Aus ihr lassen sich auch konkrete Einzelrechte ableiten, etwa den Anspruch auf politische, soziale und kulturelle Teilhabe. Die UN-BRK macht den Unterzeichnerstaaten konkrete Vorgaben, wie sie ein gleichberechtigtes Miteinander umsetzen sollen: etwa durch den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum. In der gesamten EU trat die Konvention im Januar 2011 in Kraft. Doch noch immer werden Menschen mit Behinderungen in Europa in vielen Bereichen benachteiligt.

Fenster schließen

 

Impressum  |  Datenschutz