Stellungnahme zur Werbung im Fernsehen (Januar 2000)

In seiner Sitzung zu Anfang des Jahres 2000 hat der Vorstand des Landesverbandes der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. sich der Stellungnahme des Frauenrates NW zur Werbung im Fernsehen angeschlossen. 

Im vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 01. April 2000 in Kraft treten soll, ist in einer Bestimmung vorgesehen, dass in Zukunft über den einen Teil des Fernsehbildschirmes (Split Screen) Werbung zu sehen sein wird, während auf dem anderen Teil die eigentliche Sendung ausgestrahlt wird. Durch diese neue Regelung muss eine Gesamtbetrachtung der gleichzeitig auf dem Bildschirm wahrzunehmenden Angebote erfolgen. Die Werbung kann in diesem Fall nicht als eigenständiger Mediendienst behandelt werden, auch wenn sie lediglich aus Standbildern oder Schriftbändern bzw. feststehenden Schriften besteht. 
Ein Werbeverbot für dieses Split Screen besteht nur für die Übertragung von Gottesdiensten und Kindersendungen im öffentlich-rechtlichen und im privaten Rundfunk, was zu begrüßen ist.

Nicht erfasst von dem Werbeverbot sind Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Dokumentarsendungen und Sendungen religiösen Inhalts. Die Folge kann sein, dass künftig Berichte über Politik, Krieg und Katastrophen zeitgleich mit Konsumwerbung zu sehen sein werden. 
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass aus der Werbung Einfluss auf den redaktionellen Teil genommen wird, um den Werbeeffekt zu erhöhen. 
Die journalistische Unabhängigkeit sowie die Glaubwürdigkeit des Fernsehens - so ist die Meinung des Vorstandes des Landesverbandes wie auch des Frauenrates NW - drohen ökonomischen Zwängen zu unterliegen mit der Folge, dass ein Kernbereich der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht nur betroffen, sondern sogar in Gefahr ist. 

Der Vorstand des Landesverbandes der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. wie auch der Frauenrat NW sehen die freie Willensbildung und die Persönlichkeit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet und die Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt. Daher fordern sie eine Nachbesserung des vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Die Stellungnahme wurde an den Ministerpräsidenten, den Abgeordneten des Haupt- und des Frauenausschusses des Landtages NRW sowie an die Frauenministerin verschickt.

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