Grenzen des bio- und gentechnischen Fortschritts in der Fortpflanzungsmedizin diskutiert. (Oktober 2003)

70 Frauen beschäftigten sich in einer Konferenz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen mit der Fortpflanzungsmedizin und beschlossen eine Selbstverpflichtung zum Thema. 

Beinahe jeden Tag berichten die Medien über neue Möglichkeiten der Humangenetik und der modernen Fortpflanzungsmedizin. Um wirklich bei den aufgeworfenen Fragen mitreden zu können, fehlt es vielfach an Fachwissen. Die Herbstkonferenz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. widmete sich daher diesem Thema vom 08. bis 09. Oktober 2003 in Soest. 

Der Rechtslage in Deutschland widmete sich Margot von Renesse, die frühere Vorsitzende der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“, in ihrem Vortrag. Ethik und Rechtssprechung haben - nach ihrem Verständnis - je eine eigene Aufgabe in der Gesellschaft. Die Mindestanforderung an Ethik könne sich im Strafrecht ausdrücken. Jedoch könne nicht erwartet werden, dass Ethik im Strafrecht voll aufgehe. „Entscheidungszwang ist ein anderes Wort für Freiheit. Die Freiheit zu schützen, ist die Aufgabe des Grundgesetzes, die es erfüllt.“ In der ethischen Debatte um die Fortpflanzungsmedizin wird häufig außer Acht gelassen, dass gerade Frauen zutiefst betroffen sind. 

Prof. Dr. Karin Ulrich-Eschemann (Erlangen) vertiefte diesen Aspekt in ihrem Vortrag „Vom Geborenwerden des Menschen – Ethische Fragen zum Lebensanfang“. Sie machte deutlich, dass der Anfang des Lebens biologisch nicht festzulegen sei. Leben werde nicht gemacht, es wird geschenkt. Die Diplom-Biologin Christa Wewetzer (Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover) informierte die mehr als 70 Teilnehmerinnen über die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin. Zur modernen Fortpflanzungsmedizin werden die medizinischen Fortschritte seit 1978 gezählt. 
Margot Papenheim, Referentin in der Evangelische Frauenhilfe in Deutschland e.V. (EFHiD), führte in die unterschiedlichen Stellungnahmen der evangelischen und katholischen Frauenverbände zum Thema ein. Sie referierte fünf Thesen der EFHiD zu Grenzen des Erlaubten.

Zum Schluss beschlossen die Anwesenden eine Selbstverpflichtung der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V., die den Rahmen der Weiterbeschäftigung mit dem Thema absteckte.

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