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Stellungnahme
der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. 10 Jahre nach dem
zweijährigen Synodenprozess 1993/1994 „Gemeinschaft von Frauen und Männern
in der Kirche“ (April 2004)
Beschlossen von 71 Vertreterinnen der Bezirks-
und Stadtverbände bei der Frühjahrskonferenz der Evangelischen Frauenhilfe
in Westfalen e.V. im April 2004.
Vor zehn Jahren hat die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen
nach einem zweijährigen Diskussions- und Konsultationsprozess Beschlüsse
zur „Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche“ gefasst, die sich
unter anderem auf die Themenbereiche „Sexualität, Gewalt und Kirche“,
„Ehrenamt“ und „Feministische Theologie“ bezogen.
Vorangegangen waren intensive Beratungen
auf der Ebene des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD).
Frauen hatten die Frage nach der Geschlechtergerechtigkeit, nach dem Verhältnis
von Frauen und Männern unter den Bedingungen männlich geprägter kirchlicher
Strukturen und von Männern formulierter Theologie, auf die Tagesordnung
der Kirchen gesetzt.
Frauen wollten diese Frage als ekklesiologische Grundfrage verstanden
wissen.
Entsprechend wurde „Die Gemeinschaft von
Frauen und Männern in der Kirche“ nach einer vom Ökumenischen Rat der
Kirchen durchgeführten Konsultation 1981 in Sheffield abschließend als
„Frage nach der Einheit der Kirche“ verstanden.
Die Synode der EKD nahm das Thema 1989 auf. Es wurde deutlich der Widerspruch
zwischen formaler rechtlicher Gleichheit und faktischer Ungleichheit aufgezeigt
und anerkannt. Die Kirchen wurden aufgefordert, an der Gleichstellung
von Frauen auf allen Ebenen zu arbeiten.
Wie steht es nun zehn Jahre nach der „Gemeinschaftssynode“ um die Gemeinschaft
von Frauen und Männern in der Kirche?
Wir werden an drei Themenfeldern - Ehrenamt, Sexuelle Gewalt und Feministische
Theologie - Erfolge und Fortschnitte würdigen und Defizite aufzeigen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in Zeiten knapper werdender finanzieller
Mittel Entwicklungen der letzten Jahre zurückgenommen oder nicht weiter
vorangetrieben werden.
So lautet ein Beschluss der Synode 1994, die Kirchenkreise zu bitten,
„Frauenreferate und Frauenarbeitsstellen stärker zu verankern ... und
personell und finanziell abzusichern“ und um eine „dauerhafte Institutionalisierung
dieser Stellen“ zu bitten.
Die Kirchenkreise sind dieser Bitte zum Teil gar nicht, zum Teil durch
zeitlich befristete Regelungen mit Pfarrerinnen im Entsendungsdienst unzureichend
nachgekommen.
In der Spar- und Strukturdiskussion zeigt sich insgesamt, dass die Frage
der Geschlechtergerechtigkeit eben nicht als ekklesiologische,
dass heißt für die Zukunft der Kirche grundlegend existentielle Frage
behandelt wird.
Frauenarbeitsbereiche in der dreifachen Bedeutung des Wortes - mit Frauen
als haupt- und ehrenamtlich Tätigen, mit Frauen als Zielgruppen oder Klientinnen
und zu frauenspezifischen Themen bzw. Problemfeldern - werden aufgegeben,
eingeschränkt, als „Luxus“ betrachtet, auf den sich ohne Not verzichten
lässt.
Der Begriff der „Gemeinschaft“ ist damals ebenso wie heute dazu
angetan, vorschnell zu harmonisieren und die Forderungen nach Gerechtigkeit
und Teilhabe als notwendige Voraussetzungen für Gemeinschaft zurückzustellen.
„Gemeinschaft“, im Griechischen „Koinonia“, ist für Paulus gleichzeitig
die Gemeinschaft mit Gott bzw. Christus und die Gemeinschaft der Bekehrten
und Getauften. Erfahrbar wird diese Gemeinschaft im Abendmahl. Paulus
beschreibt seine Gemeinschaftsvorstellungen im Bild der Gemeinde als „Leib
Christi“. Christliche Gemeinschaft ist für Paulus ein Verhältnis, das
durch Gegenseitigkeit und Verbindlichkeit bis hin zur Regelung materieller
Fragen geprägt ist.
Lukas verknüpft den Gedanken der Gemeinschaft noch stärker als Paulus
mit der Vorstellung von der Gütergemeinschaft.
Grundsätzlich sind nach paulinischer Vorstellung alle Bereiche der Gemeindearbeit
für Frauen und Männer offen. Die Begabungen der Menschen, verstanden als
Gaben des Heiligen Geistes, entscheiden über die Aufgaben. Die christliche
Gemeinschaft lebt davon, dass gesellschaftliche Grenzen überschritten
werden (Gal 3, 26 - 28).
Diese Bilder und Vorstellungen zeigen die ekklesiologische bzw. sogar
eschatologische Zielbeschreibung auf, nicht den tatsächlichen Zustand
unter den Bedingungen einer patriachal geprägten Welt. Es ist keine Infragestellung
oder Missachtung des theologischen Begriffes der Gemeinschaft, wenn Frauen
der Harmonisierung widerstehen und weiterhin Gerechtigkeit, Unversehrtheit,
Gleichstellung und Teilhabe fordern.
Seit Mitte/Ende der 90er Jahre wird auch in der Kirche das Instrument
des „Gender Mainstreaming“ eingeführt und beraten. Gender Mainstreaming
bedeutet, die sozialen und kulturellen Geschlechterrollen (engl.: Gender)
als Thema in die Hauptströmungen des politischen Prozesses einzubringen
und eine Strategie zu entwickeln, die Geschlechterperspektive in alle
wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Prozesse einströmen
zu lassen. So notwendig und hilfreich die kritische Reflektion der sozialen
und kulturellen Geschlechterrollen in unterschiedlichen politischen Handlungsfeldern,
z.B. der Gesundheitspolitik, auch sind, so sehr ist Vorsicht geboten,
nicht im Mainstream unterzugehen und die konkreten Ziele von Gerechtigkeit,
Unversehrtheit, Gleichstellung und Teilhabe aus dem Blick zu verlieren.
Weder die Verheißung, zur Gemeinschaft der Christinnen und Christen als
Frauen und Männer zu gehören, noch das vermeintlich gemeinsame Ziel am
Gender Mainstreaming mitzuarbeiten, sollten uns beruhigen, wenn es um
Gewalt, Benachteiligung, Ausbeutung und Diskriminierung von Frauen geht.
Wir unterstreichen von daher den Satz des Präses der Evangelischen Kirche
von Westfalen im mündlichen Bericht vor der Synode 2003, fünf Jahre nach
der ökumenischen Dekade „Kirchen in Solidarität mit den Frauen“ verknüpft
mit dem Nachdenken über die Strategie des Gender Mainstreaming, „auch
wenn sich die sozialen Rollen von Frauen und Männern gegenseitig bedingen,
sind heute noch besondere Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen notwendig.“
Thema Ehrenamt
„Das Leben jeder Gemeinschaft basiert zu einem wesentlichen Teil auf
freiwillig geleisteter Arbeit. Eine Kirchengemeinde ohne ehrenamtliche
Arbeit ist unvorstellbar.“ So heißt es in der Vorlage der Kirchenleitung
zum Schwerpunktthema der Landessynode 1993 (S. 14).
In den vergangenen Jahren hat die Evangelische Kirche von Westfalen vieles
getan, um ehrenamtliche Beteiligung in der Kirche interessanter zu gestalten.
So wurden Grundsätze für die ehrenamtliche Arbeit in der Evangelischen
Kirche von Westfalen 1994 beschlossen, Leitlinien und Formulare zum Nachweis
kirchlicher ehrenamtlicher Arbeit und zur Erstattung von Aufwendungen
im Ehrenamt entwickelt und breit gestreut. An der Formulierung der Grundsätze,
der Entwicklung der Nachweisdokumente und der entsprechenden Anträge war
die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. beteiligt.
In der ehrenamtlichen Arbeit gibt es sehr
verschiedene Funktionen: Die freiwillig geleistete Arbeit an der Basis
und die ehrenamtliche Arbeit in Gremien (Presbyterium, Synode), in denen
die Rahmenbedingungen kirchlicher Arbeit entschieden werden. So haben
sich auch die zwischenzeitlichen Veränderungen unterschiedlich niedergeschlagen:
- Der Beginn sowie das
Ende ehrenamtlicher Arbeit durch eine öffentliche Amtseinführung
oder Verabschiedung - zum Beispiel im Gottesdienst - ist für in der
ehrenamtlichen Gremienarbeit Tätigen fast die Regel. Die anderen
Ehrenamtlichen müssen häufig noch selbst für eine solche öffentliche
Würdigung sorgen. Es gibt außerdem - außer bei der Evangelischen
Frauenhilfe in Westfalen e.V. - kaum Materialien zur Amtseinführung
oder Verabschiedung Ehrenamtlicher.
- Die für die
Ehrenamtlichen kostenfreie Fortbildung ist nicht die Regel.
Auch hier gilt zu unterscheiden: Presbyterinnen und Presbyter sowie
Synodale werden häufiger Fortbildungsangebote und Möglichkeiten der
Kostenbefreiung unterbreitet. Ehrenamtliche, die nicht in Gremien tätig
sind, werden selten auf solche Angebote hingewiesen.
Sie müssen häufig selbst tätig werden und tragen die Kosten selbst.
Wenn sie überhaupt von der Kostenerstattung wissen, fragen sie selten
von sich aus danach.
Als Forderung bleibt: Alle Ehrenamtlichen sollten regelmäßig auf
Fortbildungen hingewiesen werden. Haushaltspläne von Gemeinden,
Kirchenkreisen und der Landeskirche sollten entsprechende
Haushaltstitel für Fortbildungskosten vorsehen.
- Mittlerweile werden in
vielen Bereichen einmal jährlich bestimmte Personengruppen -
Bezirksfrauen, Diakonie-Sammlerinnen etc. - zu Dankeschön-Fahrten
oder -Kaffees eingeladen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Wertschätzung
ehrenamtlicher Arbeit.
- Viele Sachkosten,
die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Arbeit anfallen, werden
weiterhin von den in den Ehrenämtern Tätigen getragen. Haushaltspläne
von Gemeinden enthalten selten entsprechende Haushaltstitel, die für
ehrenamtliche Arbeit zur Verfügung stehen. Pfarrerinnen oder Pfarrer
informieren Ehrenamtliche nicht ausreichend über Erstattungsmöglichkeiten.
Angesichts verringerter Finanzmittel entspricht es dem Selbstverständnis
vieler Ehrenamtlicher, dass sie neben ihrer Zeit und ihren Fähigkeiten
auch eigene finanzielle Mittel in die Arbeit einfließen lassen.
- Die zeitliche
Begrenzung ehrenamtlicher Mitarbeit in der Gemeinde, abgestimmt
auf die Interessen der Ehrenamtlichen, ist nicht die Regel.
Ehrenamtlich Tätige in den Gemeinden fühlen sich darüber hinaus
verpflichtet, bei ihrem Ausscheiden für ihre eigene Nachfolge zu
sorgen. Oftmals bleiben Ehrenamtliche im Amt, wenn sie keine
entsprechenden Regelungen treffen können.
- Besprechungstermine und
Kommunikationsmittel richten sich zumeist nach den Möglichkeiten der
hauptamtlich Tätigen. Ehrenamtliche in Entscheidungsprozesse
in gleichberechtigter Weise einzubeziehen, heißt, allen Beteiligten
die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen und dabei zu berücksichtigen,
dass nicht vorauszusetzen ist, dass Ehrenamtliche über Internet-,
e-Mail- oder Fax-Anschluss verfügen.
- Strukturell, formal und
inhaltlich sollten die vielfachen Möglichkeiten ehrenamtlicher
Mitarbeit gleichermaßen Frauen und Männern offen stehen und dabei
die hierarchische Arbeitsteilung abgebaut werden. Mittlerweile ist der
Prozentsatz von Frauen in kirchlichen Gremien (Presbyterium, Synode)
gestiegen. Ob dies als Ergebnis der Hierarchieveränderungen zu
verstehen ist oder ob es sich allgemein um Macht- und Ansehensverlust
dieser Funktionen in der Gesellschaft handelt, bleibt in nächster
Zeit zu analysieren.
Insgesamt fußt
ehrenamtliche Arbeit mehr denn je auf dem Engagement von Frauen. Die
Bereitschaft, unter den gegebenen Bedingungen ehrenamtlich mitzuarbeiten,
sinkt weiter trotz zahlreicher formeller und struktureller Empfehlungen
der Landeskirche.
In den Gemeinden und Kirchenkreisen wächst die Unzufriedenheit vieler
Ehrenamtlicher, die kein Funktionsamt bekleiden, überproportional an:
Arbeitsverdichtung, Verknappung von Ressourcen, mangelnde Begleitung und
Fortbildungsmöglichkeiten, unklare Zuständigkeiten und Einbindungen sind
Gründe für diesen Unmut. Wertschätzung durch Einführungsgottesdienst
und einmal jährlich gesellige Treffen mindern diesen Unmut nicht
ausreichend.
Thema „Sexuelle
Gewalt“
Das Thema „Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder“ ist in den letzten
Jahren in unserer Kirche in einigen Bereichen intensiv bearbeitet worden.
Der Westfälische Arbeitskreis der „Kampagne gegen Kinderprostitution“
arbeitet seit zehn Jahren und verteilt Kollektengelder an Projekte im
Ausland und in Deutschland, die Kinderprostitution und Frauenhandel durch
Präventions- und Ausstiegsprogramme bekämpfen. Obwohl zahlreiche Kirchenkreise
ihre Mitgliedschaft im Arbeitskreis erklärt haben, ist die aktive Mitarbeit
durch Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenkreise eher gering. Mit
Hilfe eines Gottesdienstentwurfes und weiterer aktiver Öffentlichkeitsarbeit
bemüht sich der Arbeitskreis, das Interesse der kirchlichen Öffentlichkeit
an der Thematik Kinderprostitution wach zu halten.
Eine Handreichung zum
Umgang mit sexueller Gewalt innerhalb der Kirche und die Benennung von
Ansprechpartnerinnen und -partnern, sowie deren Erfahrungsaustausch und
Schulung ist zunächst ein erfolgreicher Schritt, das Tabu der sexuellen
Gewalt in der Kirche zu brechen und sich mit deren Opfern zu
solidarisieren. Zu fragen bleibt, ob auch im Jahre 2004 eine
niedrigschwellige Information über dieses Angebot auf allen Ebenen der
Landeskirche gewährleistet ist.
Die Frauenhäuser und spezialisierten Beratungsstellen für Opfer
von Menschenhandel in evangelischer Trägerschaft - z.B. die Beratungsstelle
Nadeschda und das Frauenhaus Soest in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe
in Westfalen e.V. - werden durch landeskirchliche und andere Kollekten
unterstützt.
Die Diskussion um die
Streichung der Unterbringungskosten für Opfer von Menschenhandel und der
4. Stelle in den Frauenhäusern im Landeshaushalt 2004 macht jedoch die
Unsicherheit der Absicherung dieser wichtigen Arbeitsbereiche mit
Gewaltopfern deutlich.
Immer noch sind Opfer und Täter von (sexueller) Gewalt in der Familie
auch im Bewusstsein der kirchlichen Öffentlichkeit „die anderen“. Wenn
die Statistiken ernst genommen werden, dass weltweit jede dritte Frau
Opfer von (sexueller) Gewalt wird, müssen wir uns als Kirche mit der Tatsache
auseinandersetzen, dass viele Frauen in den Gemeinden zu diesen Opfern
(und viele Männer zu den Tätern) gehören.
Auch heute noch gilt die Aussage der Synodenbeschlüsse 1994: „Sexuelle
Gewalt an Frauen und Kindern ist sowohl in unserer Wohn- und Arbeitsumgebung
als auch in unserer Gemeindewirklichkeit vorhanden. Sie darf nicht länger
durch Schweigen verharmlost werden. Es gilt, sexuelle Gewalt zu ächten
und sich auf die Seite der Opfer zu stellen“.
In Gottesdienst und Verkündigung,
in der Konfirmanden- und Jugendarbeit und in der Bildungsarbeit mit Frauen
und Männern wird die Problematik nach wie vor zu wenig berücksichtigt.
Die Bitte der Synode 1994, „die Einbeziehung der Themen „Sexualität“ und
„sexuelle Gewalt“ in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verwirklichen“,
ist nicht ausreichend umgesetzt.
Thema „Feministische Theologie“
„Feministische Theologie kann auch als „Theologie aus der Perspektive
von Frauen“ bezeichnet werden, denn all ihren unterschiedlichen Ansätzen
ist gemeinsam, dass sie bei den Erfahrungen und Sichtweisen von Frauen
in Bezug auf ihren Glauben, auf ihre Rolle in der theologischen Tradition
und ihre Stellung in der Kirche beginnen. Die eigenständige theologische
Arbeit von Frauen verändert gegenwärtig die kirchliche Praxis – in Gottesdiensten,
in der liturgischen Sprache, in Gemeindeveranstaltungen und Gruppenangeboten,
in der Erwachsenenbildung, in Fortbildungsangeboten.“ (Vorlage, S. 11)
So verstandene verändernde Theologie aus der Perspektive von Frauen sollte
durch die Beschlüsse der Landessynode gefördert und sowohl an den Ausbildungsorten
als auch in gemeindlicher Wirklichkeit etabliert werden.
Gelungen ist dies stückweise. Die Verwirklichung ist zum großen Teil den
engagierten Frauen und Männern vor Ort zu verdanken, die die Anliegen
Feministischer Theologie in Sprache, Exegese und Bildungsgeschehen in
ihre Arbeit integriert haben.
Es mangelt jedoch noch an institutionalisierten Strukturen, die sich z.B.
im Zusammenhang von Curricula und tatsächlich gestellten Prüfungsaufgaben
abbilden.
Das angestrebte Ziel, auf
Dauer einen Lehrstuhl für Theologische Frauenforschung/ Feministische
Theologie einzurichten, ist nicht verwirklicht worden.
Im Frauenförderplan (FFP) der Kirchlichen Hochschule Bethel werden regelmäßig
stattfindende Blockveranstaltungen zum Thema „Geschlechtsspezifische Rollenverteilung
in Theologie und Kirche, Gesellschaft und Studium“ verankert. (FFP, 4.1)
Eine von der EkvW entsandte Pfarrerin und Gastdozentinnen bieten bis zur
Einrichtung eines Lehrstuhls für Feministische Theologie/ Theologische
Frauenforschung Lehrveranstaltungen aus den Bereichen „feministische Theologie“
und „Gender Studies“ an. (FFP, 5,3)
Die Veranstaltungen werden Studierenden empfohlen, sind aber nicht verbindlicher
Bestandteil des Studiums. Ebenso wenig finden sich Themen aus dem Bereich
Feministische Theologie/ Theologische Frauenforschung in den Aufgabenstellungen
der Examina.
Solange dieser Aspekt nicht verwirklicht ist und die Wahrnehmung der Anliegen
Feministischer Theologie der eigenen Wahl vorbehalten bleibt, halten wir
die Institutionalisierung Feministischer Theologie an den Fakultäten
und Kirchlichen Hochschulen für nicht erreicht.
In der Ausbildung der Vikarinnen und Vikare im Predigerseminar
der EKvW gehört das Thema „Geschlechterdifferenz“ zu den die gesamte Ausbildung
begleitenden Grundaspekten.
Ausdruck findet das in thematischen Angeboten (Genderaspekte; Frauen-
und Männergruppen) und in Methoden und liturgischen Angeboten, die der
Grundhaltung Feministischer Theologie, erfahrungs- und kontextorientiert
zu arbeiten, Rechnung tragen.
Der Beschluss, Gesetzestexte, Vorlagen und Formulare in gerechte Sprache
zu fassen, ist vielfach umgesetzt worden. Handreichungen zur Gebetssprache
sind in Umlauf gebracht worden. Das Gottesdienstbuch hat das Anliegen,
Frauen und Männer in gottesdienstlicher Sprache zu berücksichtigen, aufgenommen.
Obwohl die Beschlüsse zum Thema „Feministische Theologie“ formal weitgehend
umgesetzt worden sind, gibt es zehn Jahre nach der Beschäftigung mit der
Hauptvorlage „Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche“ in vielen
Bereichen weiterhin ähnliche Vorbehalte gegenüber einer „Theologie
aus der Perspektive von Frauen“ wie früher.
Die Aufnahme gerechter Sprache in den Gottesdienst und das Gemeindeleben
ist weitgehend abhängig von den Stelleninhabern und -inhaberinnen.
Frauen und Männer an Universitäten und in Gemeinden haben weiterhin das
Gefühl, sich von dieser Art, Theologie zu treiben, absetzen zu müssen.
Die Arbeitsweisen und Methoden Feministischer Theologie werden in die
eigene Arbeit zwar aufgenommen und von der jeweiligen Zielgruppe angenommen,
nicht aber als solche etikettiert.
Noch immer ist Phantasie, Mut und Ausdauer nötig, die Vielgestaltigkeit
Feministischer Theologie(n) zu leben und ins Bewusstsein zu bringen.
Erstellt von:
Pfarrerin Angelika Weigt-Blätgen, Pfarrerin Katja Jochum, Pfarrerin Birgit
Reiche, Manuela Schunk, April 2004
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