Erklärung der Teilnehmenden des ostwestfälischen Fachtages
„Gemeinsam gegen Menschenhandel“ vom 17.09.2007 in Herford
(September 2007)

Wir, 40 Frauen und Männer aus Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, aus Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und Frauenhäusern, aus anderen Nichtregierungsorganisationen, aus Polizeibehörden, Sozialbehörden, Ausländerbehörden und Gesundheitsämtern, Netzwerken, Frauenhilfe in Ostwestfalen-Lippe und der Evangelischen Kirche von Westfalen haben uns am 17.09.2007 zu einem Fachtag in Herford getroffen.

Wir stellen fest:

  • Frauenhandel in die Prostitution ist sexuelle Gewalt an Frauen und ein Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches und damit ein Verbrechen.
  • Migrantinnen, die aufgrund von eklatanter Armut und Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländern nach Deutschland kommen, sind in allen Phasen des Migrationsprozesses gefährdet, durch Schlepper oder sonstige Anwerberinnen und Anwerber als Opfer des Frauenhandels zur Prostitution gezwungen zu werden.
  • Die Arbeit mit den Opfern des Frauenhandels ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Die Menschenhändler passen ihre Anwerbetaktiken den Veränderungen in der Gesetzgebung und der Strafverfolgung an. Frauen werden oft nicht mehr auf die bisherige Art und Weise angesprochen, indem ihnen Arbeitsstellen versprochen werden. Inzwischen sind auch Frauen als Anwerberinnen tätig, langjährige Freundschaften und Bekanntschaften oder Eheschließungen werden genutzt usw.
    Damit reichen Razzien in bordellähnlichen Betrieben nicht mehr aus. Alles läuft familiärer, noch weniger öffentlich ab, die Wohnungsprostitution nimmt zu.
  • Viele Opfer tauchen nicht mehr in den offiziellen Statistiken auf, die Dunkelziffer steigt.

Wir erklären:

  • Wir wollen unser internationales Netzwerk ausbauen und stärken.
    Dadurch sollen die Opfer effektiver geschützt werden.
  • Wir setzen uns für Prävention und Armutsbekämpfung in den Herkunftsländern ein.
  • Die konsequente Täterverfolgung in Deutschland und den Herkunftsländern erfordert internationale Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und Nichtregierungsorganisationen. Es geht insbesondere um eine Aufhellung der Täterstrukturen nicht nur hier in Deutschland.
  • Wir setzen uns gemeinsam ein für notwendige rechtliche Verbesserungen für die Opfern des Frauenhandels bezogen auf Schutz- und Aufenthaltsregelungen in Deutschland.
  • Männer als Prostitutionskunden tragen Verantwortung und sollen für das Erkennen der Zwangslage von Opfern von Frauenhandel sensibilisiert werden.

Wir fordern:

  • Die finanzielle und personelle Absicherung der Arbeit der spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel (Zwangsprostitution) inklusive geplanter Kampagnen.
  • Angemessene Ressourcen für polizeiliche Ermittlungs- und Vernetzungsarbeit.
  • Gezielte Armutsbekämpfung und die Förderung von Frauenprogrammen in den Herkunftsländern.
  • Die Aufnahme des Delikts Menschenhandel in alle Strafgesetzgebungen der Staaten Mittel- und Osteuropas (ähnlich der EU-Richtlinien).
  • Für betroffene Frauen einen sicheren Aufenthalts-Status für zunächst drei Monate und für aussagebereite Frauen die Option eines gesicherten Aufenthalts in Deutschland.

Die jüngste Reform des Zuwanderungsgesetzes entspricht bei vielen Änderungsvorschlägen nicht den Vorgaben der EU-Opferschutzrichtlinie, die einen verbesserten Umgang mit Betroffenen vorschreibt. Verbindliche aufenthaltsrechtliche Regelungen für Opfer des Menschenhandels sind in das Gesetz aufzunehmen.

  • Regelung gesicherte Alimentierung der Opfer von Menschenhandel durch Bundes- oder Landesmittel.
  • Konsequente Gewinnabschöpfung bei den Täterinnen und Tätern.
  • Stärkung gesetzlicher Maßnahmen, die eine Opferentschädigung ermöglichen.

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