Die Gesundheitsreform und die Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit (Februar 2007) Nach monatelangen Kontroversen und zähen Verhandlungen in der großen Koalition wurde die Gesundheitsreform am 16. Februar 2007 endgültig abgestimmt. Bereits am 2. Februar ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV - WSG) verabschiedet worden. Der Deutsche Frauenrat, in dem die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. Mitglied ist, hat sich beharrlich und mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Gesetz geschlechtergerecht gestaltet wird, wie es die Selbstverpflichtung der Bundesregierung und der Fraktionen im Deutschen Bundestag festschreibt. Denn: Eine Reform, die nicht geschlechtergerecht gestaltet ist, ist keine Reform! Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V., Sprachrohr für über 1.300 Frauengruppen in den evangelischen Gemeinden mit mehr als 70.000 Mitgliedern sowie Trägerin verschiedener sozial-diakonischer Einrichtungen stellt mit Empörung fest, dass die Gesundheitsreform die eingeforderte Geschlechtergerechtigkeit unberücksichtigt lässt. Nach all den gesundheitspolitischen Debatten muss inzwischen allen Verantwortlichen klar sein, dass sich aus dem Geschlecht, aber auch aus dem Alter und aus unterschiedlichen Lebenslagen sehr spezifische Bedürfnisse und Erfordernisse hinsichtlich der medizinischen Vorsorge und Versorgung ableiten. Diese Unterschiede verlangen angemessene Antworten und Regelungen. Diese Tatsachen sollten allen mit der Reform befassten Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen, Institutionen, Kammern und anderen Einrichtungen bekannt sein. Dennoch wurde diesen Unterschieden bei der Gestaltung des neuen Gesetzes - wie auch bei anderen Gesetzesvorhaben zuvor - in keiner Weise Rechnung getragen. Das ist empörend und darf sich bei anderen Gesetzesvorhaben, z.B. bei der Reform der Pflege, nicht wiederholen. Um zu verdeutlichen, was eine Reform, die nicht geschlechtergerecht ist, nicht berücksichtigt, hier drei Beispiele: Beispiel 1:
Unterschiede auf Grund des Geschlechts Beispiel 2: Unterschiede auf Grund des Alters Beispiel 3: Unterschiede auf Grund der Lebenslage Praxen sind oftmals gar nicht, Kliniken nicht ausreichend barrierefrei. Menschen werden nach der kürzestmöglichen Verweildauer zur weiteren Genesung aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen, unabhängig von den dortigen Lebensumständen. Diese unterscheiden sich in der Regel bei Männern und Frauen, sind doch nach wie vor Frauen in erster Linie für die Versorgung und Pflege von Angehörigen zuständig. Insbesondere für allein stehende, gerade auch ältere Menschen aber auch für allein Erziehende oder Menschen mit Behinderung sowie obdachlose Menschen kann die fehlende Berücksichtigung ihrer Lebenslage zu ernsten gesundheitlichen Folgen führen. Auch belegen Studien, dass Menschen mit geringerem Einkommen häufiger krank sind, einen schlechteren Gesundheitszustand haben und früher sterben. |