50 Gäste bei der Eröffnung der Büroräume von NAOMI in Wengern dabei (November 2008)

Mehr als 50 Gäste kamen der Einladung zur Eröffnung der Büroräume von NAOMI, des ambulanten Dienstes für Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen, am 26. November 2008 nach.

Bereits im Jahr 2000 gründete die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. den ambulanten Dienst. Nun bezog das Betreute Wohnen offiziell die neuen Räumlichkeiten in der Osterfeldstraße 1 in Wetter-Wengern.

NAOMI ergänzt das differenzierte Wohn- und Betreuungsangebot der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. im Ennepe-Ruhr-Kreis: den stationären und teilstationären Angeboten des Wohnheims und der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen des Frauenheims Wengern sowie der Tages-Stätte TREFF in Wetter-Wengern. Mit NAOMI hat die Frauenhilfe einen Dienst geschaffen, der Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen im Bereich Wohnen im Ennepe-Ruhr-Kreis anbietet.

Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen beauftragen den ambulanten Dienst NAOMI in der Regel mit 1,5 bis 2,5 Wochenstunden. In dieser Zeit werden assistierende und kompensatorische Hilfen erbracht, um ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Die Hilfen umfassen die Sicherung der Existenzgrundlage, Alltagsbewältigung im Wohnumfeld sowie die Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen.

Ein besonderes Angebot von NAOMI ist der „Familienpflegedienst für das betreute Wohnen in Gastfamilien“. Wenn Menschen mit Behinderungen Gesprächspartnerinnen in ihrer Wohnung vermissen und die Gefahr der Vereinsamung für sich sehen, so können Gastfamilien empfohlen werden. Dort wohnen diese in einem eigenen Zimmer in einer Familie. Sie haben sowohl die Möglichkeit des engeren oder lockeren Familienanschlusses, als auch Assistenz und Beratung durch Mitarbeiterinnen des Familienpflegeteams von NAOMI zu erhalten. Wohnen Jugendliche bereits in einer Pflegefamilie, so kann das Verhältnis „Pflegefamilie“ in ein Verhältnis „Gastfamilie“ umgewandelt werden, sobald diese volljährig geworden sind.

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