Die Gesundheitsreform hat nicht die gewünschte Auswirkung auf Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen im evangelischen Westfalen!
(Februar 2008)

Die Gesundheitsreform vom April 2007 änderte die Anspruchsnorm für Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V von einer freiwilligen Leistung in Pflichtleistungen. Zudem wurde klargestellt, dass für diese Maßnahmen der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gelte,

Dies wurde auch von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. nachdrücklich befürwortet, da dies der am häufigsten verwendete Ablehnungsgrund war. Leider ist auch nach Inkrafttreten dieser Reform eine Änderung in der Praxis nicht zu erkennen.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. hatte erwartet, dass mit diesen grundlegenden gesetzlichen Änderungen eine deutliche Verbesserung des Bewilligungsverfahrens durch die Krankenkassen einträte. In Anbetracht der Daten ist dies nicht wirklich zu erkennen: 58 von 330 Anträge für nach §§ 24 und 41 SGB V beantragte Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen wurden von den Krankenkassen in Westfalen im Jahr 2007 abgelehnt. Aus den 58 Ablehnungen resultierten 38 Widersprüche, jedoch waren davon wiederum nur 24 erfolgreich.
2006 waren es noch 60 Widersprüche von 94 Ablehnungen, davon waren nur 30 erfolgreich. Ablehnungsgrund bei 23 der Anträge im Jahr 2007 war, dass ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft seien.
Damit wurde die erhoffte Auswirkung der Gesundheitsreform in diesem Beriech nicht erreicht - weder in der Anzahl der Bewilligungen, noch in der Begründung der Ablehnung.

Im Jahre 2007 wurden insgesamt 599 Frauen (2006 nur 405) von den 12 evangelischen Beratungsstellen in Westfalen beraten. Insgesamt wurden 304 Anträge bewilligt: 284 Frauen (2006: 218) konnten in eine vom Müttergenesungswerk (MGW) anerkannte Einrichtung vermittelt werden. 20 Frauen wurden von Krankenkassen in eigene Einrichtungen oder Vertragseinrichtungen der Krankenkassen überwiesen (2006: 20 Frauen). Davon haben 21 Frauen eine Mütter-Maßnahme, 283 Frauen mit ihren 449 Kindern eine Mutter-Kind-Maßnahme für je 3 Wochen durchführen können (2006: 198 mit 342 Kindern).

Die Sammlung des Müttergenesungswerkes wird ebenfalls durch die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. für das evangelische Westfalen organisiert. Zudem führen viele Frauenhilfe-Verbände Sammlungen für Müttergenesungsarbeit durch: Gottesdienste, Vortragsreihen, Gruppentreffen und vieles mehr werden genutzt, um zur finanziellen Unterstützung der Genesung von Müttern beizutragen. 2007 waren es fast 10.800,-- Euro, die dem MGW überwiesen werden konnten.

Hintergrund:
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. hat eine langjährige Tradition im Bereich der Müttergenesungsarbeit. Bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts war sie in der Müttererholung tätig.
Nach dem 2. Weltkrieg begründete sie mit anderen Frauenverbänden und Organisationen das „Deutsche Müttergenesungswerk“ (MGW), in dem die Arbeit der Müttergenesung unter Elly Heuss-Knapp ein „bundesweites Dach“ erhielt.

Der Landesverband unterhält eine „Landesvermittlungsstelle für Müttergenesung“, in der neben Kurvermittlung auch ein regelmäßiger Austausch und die Bündelung der 12 evangelischen Beratungsstellen in Westfalen gewährleistet werden. Neben Informationsschreiben über Veränderungen im politischen, gesetzlichen oder bürokratischen Bereich der Frauengesundheit und Bündelung der Beratungsarbeit gegenüber dem MGW finden sich die Beraterinnen und Berater einmal jährlich zu einer Konferenz zusammen.

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