Kürzung von ALG II bei Vollverpflegung aufgehoben:
Gute Nachricht für Frauen
(Januar 2009)

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat beschlossen, die Kürzungen von ALG II und Hartz IV während eines stationären Aufenthaltes aufzuheben. Das Müttergenesungswerk (MGW) und mit ihr die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. - als evangelische Landesvermittlungsstelle für Müttergenesung - begrüßen diese Entscheidung sehr.

Vollverpflegung - auch während einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur - wird somit nicht länger als Einkommen angerechnet, die Kürzung der monatlichen Regelleistung unterbleibt. „Ein gutes Signal an Mütter“, freut sich Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Für die Mütter war die Kürzung der Bezüge für die Zeit der Vorsorge- oder Rehamaßnahme eine sehr große Hürde und finanzielle Belastung, und immer wieder mussten Frauen deswegen auf die attestierte Maßnahme verzichten.“ Bezieherinnen von Hartz IV und ALG II mussten bei einem stationären Aufenthalt die Kürzung ihrer monatlichen Regelleistung um 35 Prozent hinnehmen mit der Begründung, dass sie sich, wenn sie bei der Kur oder im Krankenhaus verpflegt würden, ja nichts zu essen kaufen müssten.

Frauen, deren Familien sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden, sind oft starken körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen häufig besondere Hilfen auf dem Weg zurück zu ihrer Gesundheit. Die Entlastung durch die Neuregelung ab Januar 2009 erhöht die Chance für Frauen, eine Mütter- oder Mutter-Kind-Maßnahme beantragen zu können und damit nachhaltig gesundheitlich gestärkt in den Alltag zurückzukehren.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. unterhält eine „Landesvermittlungsstelle für Müttergenesung“, in der neben Kurvermittlung auch ein regelmäßiger Austausch und die Bündelung der 15 evangelischen Beratungsstellen in Westfalen gewährleistet werden.

Neben Informationsschreiben über Veränderungen im politischen, gesetzlichen oder bürokratischen Bereich der Frauengesundheit und Bündelung der Beratungsarbeit gegenüber dem MGW finden sich die Beraterinnen und Berater einmal jährlich zu einer Konferenz zusammen.

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