Aufsichtsräte ohne Frauen mit biblischer Botschaft nicht vereinbar (Januar 2012)

Der Bundesverband Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) unterstützt ausdrücklich die in der „Berliner Erklärung“ geforderte gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsprozessen in den Führungs- und Kontrollgremien der Wirtschaft. „Wir fordern die politischen Parteien auf, sich auf eine gemeinsame parlamentarische Initiative zu verständigen, um dieses Ziel zu erreichen“, betont EFiD-Vorsitzende Ilse Falk.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ruft dazu auf, die ePetition zu unterzeichnen.
Sie ist zu finden unter www.berlinererklaerung.de

Nach christlichem Verständnis sind beide Geschlechter beauftragt, die Welt zu gestalten - Frauen ebenso wie Männer. Dass Frauen in zentralen Entscheidungspositionen keine gleichberechtigte Verantwortung übernehmen können, ist mit der biblischen Botschaft einer umfassenden Gerechtigkeit nicht vereinbar.
Die Mindestquote von zunächst 30 Prozent für die Aufsichtsräte der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen ist jedoch nur eine Minimalforderung, so Falk weiter.

Flankierende Fristen und deutliche Sanktionen sind darüber hinaus notwendige Instrumente auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft. Es ist auch ein Gebot der Klugheit, Frauen gleichberechtigt an Führungsverantwortung zu beteiligen: Es werden dort die besten Ergebnisse erzielt - in der Sache und für die Menschen - wo Frauen und Männer gleichberechtigt Wissen und Talente einbringen und Verantwortung übernehmen.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist einer der 40 Mitgliedsorganisationen im Bundesverband und engagiert sich auch besonders bei EFiD, indem die leitende Pfarrerin des Landesverbandes, Angelika Weigt-Blätgen, Mitglied des Präsidiums von EFiD ist.

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