Positionspapier zu umweltschädlichen und risikoreichen Verfahren der Energiegewinnung

(Oktober 2014)

Der konsequente Ausstieg aus der Atomenergie muss verbunden werden mit einem ebenso konsequenten Einstieg in eine nachhaltige, klimaschonende Energieversorgung.
Dabei ist der Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung können den schnellen Übergang zu einer Energieversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien gewährleisten. Die Zeit des Übergangs von fossil auf regenerativ darf jedoch nicht dazu genutzt werden, umweltschädliche und risikoreiche Verfahren der Energiegewinnung, z.B. Fracking, voranzutreiben.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. (EFHiW) fordert die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform des veralteten Bundesbergrechts einzuleiten. Es muss darin das Fracking ohne Ausnahme verboten werden. Im Bergrecht muss eine angemessene Bürgerbeteiligung berücksichtigt und für transparente und ergebnisoffene Genehmigungsverfahren gesorgt werden.

Die EFHiW sieht sich in der Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung. Der Auftrag Gottes an die Menschen, sich die Erde untertan zu machen (1. Mos 1,28) verpflichtet uns, zum Erhalt der Lebensräume für die nachfolgenden Generationen. Die Erde zu bebauen und zu bewahren (1. Mos 2,15) verlangt auch nach einer Auseinandersetzung mit Fakten und Konsequenzen der Energiegewinnung.

Die EFHiW sieht - wie bereits 2011 die Kirchenleitung und die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) - in den Methoden des konventionellen und unkonventionellen Frackings einen unzumutbaren Eingriff in die Schöpfung und insbesondere eine extreme Gefährdung der Ressource Wasser und des Bodens.
Beschlossen vom Vorstand und den Teilnehmerinnen der Herbstkonferenz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V., Soest, Oktober 2014

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