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Politische Forderungen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. für den Bereich Opfer von Menschenhandel zur Landtagswahl 2017 im Land Nordrhein-Westfalen

(März 2017)

Politische Forderungen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. für den Bereich Opfer von Menschenhandel zur Landtagswahl 2017 im Land Nordrhein-Westfalen

Politikerinnen und Politiker in unserem Land sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der unverzichtbaren Leistungen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, einzusetzen.

Unsere Forderungen an die Fraktionen im zukünftigen Landtag sind:

Zum Hintergrund:

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Zwangsprostitution ist sexualisierte Gewalt an Frauen und ein Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches §232a StGB. Opfer von Menschenhandel sind in NRW Frauen und Mädchen aus Deutschland, aus Ost- und Südosteuropa, aber zunehmend auch aus Afrika und Asien. Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit oder Ehe nach Deutschland gelockt. Hier werden sie mit erheblichen psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert aus der Prostitution auszusteigen. In NRW angekommen, werden sie in Bordelle oder bordellähnliche Einrichtungen oder auf den Straßenstrich verbracht und müssen dort der Prostitution nachgehen.

Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt und für die Verurteilung der Täter werden Zeuginnen benötigt. Eine Aussage bedeutet für die von Menschenhandel betroffenen Frauen, dass sie sowohl dem Druck und der möglichen Gewalt durch den Täter gegen ihre eigene Person als auch gegen ihre Familien in den Herkunftsländern standhalten müssen.

Als Menschenhandel gilt ebenfalls die Ausnutzung der Arbeitskraft nach §233 StGB. Auch in diesen Fällen werden Menschen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, um sie auszubeuten. Sie leben hier in menschenunwürdigen ausbeuterischen Verhältnissen, häufig abgeschottet von der Außenwelt. Ein Entrinnen aus dieser Situation ist den Opfern aus eigener Kraft nur in seltenen Fällen möglich. Auch für diesen Kriminalitätsbereich, sowie bei Zwang zum Betteln und zum Begehen von Straftaten sind mehr Ermittlungen sowie kostendeckende und bedarfsgerechte Finanzierungen der Hilfe notwendig.

Viele der derzeit als Flüchtlinge in Deutschland ankommenden Frauen sind auf dem Migrationsweg oder auch in Deutschland vom Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung betroffen. Sie unter den anderen Asylsuchenden zu identifizieren und besonders zu schützen kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel gelingen. Dazu müssen deren personellen Kapazitäten zumindest durch Projekt-Finanzierungen aufgestockt werden.

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Problematik bereits frühzeitig erkannt und versucht, ihr entgegenzutreten. Seit 1989 gibt es Erlasse des Justiz- und Innenministeriums, die den Schutz und die gesicherte Unterbringung sowie die Begleitung der Opferzeuginnen vor, während und nach dem Prozess regeln. Spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel erhalten eigens zu diesem Zweck eine Landesförderung.

Heute gibt es in NRW acht geförderte spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Die Fachberatungsstellen arbeiteten von Anfang an in enger Absprache mit den ermittelnden Polizei- und Justizbehörden. Vielen Hunderten Frauen und Mädchen konnte in diesen Jahren aus ihrer Zwangssituation herausgeholfen werden, mit steigender Tendenz. Dank der Aussagen vieler mutiger Zeuginnen konnten Täter bestraft und Menschenhändlerringe zerstört werden.

Die spezialisierte Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel, Nadeschda in Herford, ist die einzige Beratungsstelle im ländlichen Raum und für den gesamten Regierungsbezirk Detmold zuständig. Sie besteht in diesem Jahr 20 Jahre und hat in dieser Zeit deutlich gemacht, dass ein spezialisiertes Hilfeangebot auch im ländlichen Raum von NRW dringend erforderlich ist, da es Menschenhandel entgegen landläufiger Wahrnehmungen nicht nur in den Großstädten gibt. Näheres unter www.nadeschda-owl.de

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist ein Mitgliederverband, ein Trägerverein und eine zertifizierte Einrichtung der evangelischen Frauen- und Familienbildung. Als eingetragener Verein verantwortet sie die gemeindebezogene Frauenarbeit in Westfalen in Bindung an die Evangelische Kirche von Westfalen. Zum Mitgliederverband gehören 38 Bezirks-, Stadt- und Synodalverbände, in denen sich fast 45.000 Frauen in 1.100 Ortsgruppen zusammengeschlossen haben. Als sozial-diakonische Trägerin verantwortet die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen über 15 Einrichtungen in der Altenpflegeausbildung, Altenhilfe, Behindertenhilfe und Anti-Gewalt-Arbeit, darunter spezialisierte Beratungsstellen für Prostituierte und für Opfer von Menschenhandel. Weiteres zum Verein unter www.frauenhilfe-westfalen.de und zur Beratungsstelle NADESCHDA unter www.nadeschda-owl.de.

 

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