Prostituierte in Südwestfalen haben weiterhin Anlaufstelle TAMAR

(März 2018)

Prostituierte in Südwestfalen haben weiterhin Anlaufstelle TAMAR (März 2018)

Nach andauerndem politischen Druck auf unterschiedlichen Ebenen steht nun fest: Prostituierte in Südwestfalen und Hamm können sich weiterhin an die Beratungsstelle TAMAR wenden. Die Finanzierung des Projektes ProBOA „Prostitution: Beratung, Orientierung, Ausstieg“ der Beratungsstelle Tamar sichert den Fortbestand mit zwei Stellen für zwei Jahre. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat einer Förderung des durch den Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Einzelprojektes ProBOA zugestimmt.

Ab 15. April finden Prostituierte im Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, den Kreisen Olpe, Soest und Siegen-Wittgenstein sowie in der Stadt Hamm in der Startphase des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Beratung und Begleitung. Sie erhalten Orientierung bei den neuen gesetzlichen Regelungen, Informationen über die legale Ausgestaltung ihrer Prostitutionstätigkeit, Unterstützung im Umgang mit Behörden sowie Beratung und Begleitung auf Wunsch im Ausstieg aus der Prostitution.

Die Arbeit von TAMAR soll dazu beitragen, die vielfach bei Prostituierten in der Region bestehenden Vorbehalte gegenüber einer Anmeldung zu mindern und sie an die entsprechenden Behörden zu vermitteln. „Dazu ist die Zusammenarbeit mit den Ordnungs- und Gesundheitsämtern in den Kreisen Südwestfalens und der Stadt Hamm, aber auch mit einer Vielzahl anderer Behörden und Beratungseinrichtungen notwendig“, erklärt Pfarrerin Birgit Reiche, Leiterin der Beratungsstelle. Darüber hinaus soll während der nächsten zwei Jahre die Verstetigung der Arbeit der Beratungsstelle TAMAR, die in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. ist, durch eine Überführung in eine andere Förderung angestrebt werden.

Die Zukunft der Prostituiertenberatungsstelle TAMAR war lange Zeit ungewiss. Am 01.07.2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, das eine Beratungs- und Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe regelt. Das Gesetz verpflichtet die ausführenden Behörden (Gesundheits- und Ordnungsämter), im Zusammenhang mit den Anmeldegesprächen die Prostituierten auf Beratungsstellen hinzuweisen.

Die Beratungsstelle TAMAR ist in Südwestfalen die einzige Fachberatungsstelle für Prostituierte. Bis September 2017 war sie von „Aktion Mensch“ drei Jahre lang gefördert worden. Ebenfalls für die Jahre 2015 bis 2017 erhielt sie Landesmittel für die zielgruppenspezifische AIDS-Prävention über die AIDS-Hilfe NRW. Anträge auf eine anteilige Kostenbeteiligung der Kreise in Südwestfalen hatten keinen flächendeckenden Erfolg gebracht. Der beim Land NRW eingereichte ESF-Förderantrag wurde nicht zeitnah entschieden. Zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Landtagsabgeordneten und vor allem politischer Nachdruck durch Frauenverbände in Siegen-Wittgenstein zeigten nun Erfolg.

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