Das BTHG sorgte für Aufregung

(März 2019)

Das BTHG sorgte für Aufregung (März 2019)

Das ’Bundesgesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen‘ (kurz: BTHG) war das Schwerpunktthema der diesjährigen Angehörigenversammlung Mitte März im FRAUENHEIM WENGERN. Rund 30 Angehörige und gesetzliche (Berufs-)Betreuer der stationär lebenden Bewohnerinnen und Bewohner trafen sich am Freitagabend. Gesamteinrichtungsleiterin Edelgard Spiegelberg führte sie in die Grundzüge des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Gesetzes ein.

Bereits in den Jahren 2017 und 2018 wurden Neuerungen aufgrund des BTHGs umgesetzt. Dazu zählen die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes auf 52 Euro, Änderungen der WfbM-Mitwirkungsverordnung, Einführung der Frauenbeauftragten in Werkstätten, Erhöhung des Vermögensschonbetrages auf 5.000 Euro. Dieser Zusammenhang war vielen Anwesenden nicht bewusst.

Bei den zum 1.1.2020 kommenden Veränderungen hob Edelgard Spiegelberg die Trennung der Leistungen zur Teilhabe von den existenzsichernden Leistungen hervor. Sie kündigte an, dass bis zum Sommer die Kosten für Miete, Heizung, Nebenkosten und besonderen Nebenkosten ermittelt sein sollen, ebenso wie im Bereich des Regelbedarfes bzw. Mehrbedarfes die Kosten für Lebensmittel, Bekleidung, Bildungsbedarfe u.a. Bei diesen existenzsichernden Leistungen ist grundsätzlich das eigene Einkommen und das Vermögen einzusetzen. Zum eigenen Einkommen zählen z.B. Hilfe zum Leben, Grundsicherung, Erwerbsminderungs- oder Altersruherente.

Im Anschluss daran entwickelte sich eine intensive Diskussion. Dabei kamen sowohl der fach- und sachkundige Angehörige Dieter Hakenberg als auch die Gesamteinrichtungsleiterin an ihre Wissens-Grenzen. Bislang wurden der Landesrahmenvertrag, die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen und mindestens das BTHG-Reparatur-Gesetz noch nicht verabschiedet bzw. vereinbart.

Zum Schluss stellten alle Beteiligten fest: zur Vorbereitung der Umstellung bleibt vieles zu klären und zu beantragen. Einkommen, Pflegegrad, Girokonto sind dabei nur einige wenige Stichworte. Zudem forderte eine Betreuerin, dass der LWL als bisheriger Kostenträger die betroffenen Menschen mit Behinderungen und deren gesetzliche Betreuer zu informieren habe.

Das BTHG ändert im Kern das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Damit verbunden hat es Auswirkungen auf die SGB I; II; III; V; VI, VII, VIII, XI und XII sowie auf die entsprechenden Verordnungen. Um sich selber gut, aktuell und umfassend zu informieren, ist die Internetseite www.bethel.de/bthg.html zu empfehlen.

Fenster schließen

 

Impressum  |  Datenschutz