Prostituiertenschutzgesetz zeigt bislang negative Wirkung

(Februar 2019)

Prostituiertenschutzgesetz zeigt bislang negative Wirkung (Februar 2019)

Rege Diskussionen über die Auswirkungen des ProstSchG ergaben sich unter den 40 Frauen und Männern aus den Behörden und Beratungseinrichtungen des gesamten Einzugsbereiches von TAMAR.

„Das Prostituiertenschutzgesetz hält derzeit nicht, was sich die Gesetzgeber erhofft hatten“, ist das Resümee von Birgit Reiche, Leiterin der Beratungsstelle TAMAR, die Prostituierte in Südwestfalen und der Stadt Hamm aufsucht, begleitet und berät. Am 20. Februar 2019 hatte die Beratungsstelle zum Runden Tisch „Prostitution in Südwestfalen“ eingeladen. Rege Diskussionen ergaben sich unter den 40 Frauen und Männern aus den Behörden und Beratungseinrichtungen des gesamten Einzugsbereiches von TAMAR.

Sabine Saatmann und Rebekka Linnenbrügger vom Ordnungsamt Soest berichteten über die aktuelle Situation im Kreis Soest. Die Anmeldezahlen seien rückläufig und Betriebe mussten schließen, da sie die Bauauflagen nicht erfüllten. Sie kommen für den Kreis Soest zu dem Schluss, dass das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) keine Rückschlüsse über die Anzahl der im Kreisgebiet arbeitenden Prostituierten erlaube.

Diese Beobachtungen für den Kreis Soest decken sich mit denen, die die Beraterinnen von TAMAR für das gesamte Südwestfalen machen. Maia Ceres, vom Berufsverband erotischer und sexueller Dienstleistungen (BesD), schilderte eindrücklich, wie beeinträchtigend und stigmatisierend Sexarbeiterinnen das Gesetz empfinden. Statt Schutz erfahren diese das Gesetz als Repression und Gängelung. Es treibe viele in die Illegalität, da sie sich nicht anmelden würden.

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