Für Parität in Parlamenten und Politik

(August 2020)

Für Parität in Parlamenten und Politik (August 2020)

„Wir fordern Parlamente, in denen Männer und Frauen je zur Hälfte die Mandate innehaben.“ Die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in Parlamenten und Politik ist eine verfassungsmäßige Verpflichtung des Staates. Der Frauenanteil liegt jedoch im Bundestag, in allen Landesparlamenten, in Kreis- und Gemeinderäten deutlich unter dem Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung, Tendenz fallend.

Auf Bundesebene und in zahlreichen Bundesländern werden Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten diskutiert. Bereits seit 2013 wird im Bundestag um eine Wahlrechtsreform gerungen. Der Deutsche Frauenrat - und mit ihm die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen - setzt sich dafür ein, die Wahlrechtsreform dafür zu nutzen, um Parität für Listen und Direktmandate im Wahlrecht zu verankern. Der Bundestag hat sich jedoch vor der parlamentarischen Sommerpause nicht auf eine Wahlrechtsreform verständigt.

Seit einem Jahr gibt es in Brandenburg und Thüringen die ersten Paritätsgesetze in Deutschland. Gegen beide Gesetze wurde von den Parteien geklagt, die einen sehr geringen Frauenanteil in den Landtagen haben. Der Weimarer Landesverfassungsgerichtshof hat Mitte August das Thüringer Paritätsgesetz zurückgewiesen und damit einer Klage der AfD stattgegeben.

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen unterstützt den weiteren Weg des Deutschen Frauenrates, den die Vorsitzende Elke Ferner so formuliert: „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung in Thüringen und darüber hinaus. Die Entscheidung mit der Freiheit und Gleichheit der Wahl zu begründen, ignoriert, dass Wähler*innen auch heute das Geschlechterverhältnis im Parlament nicht beeinflussen können, wenn auf Wahllisten hauptsächlich Männer stehen. Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat in Art. 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das gilt auch in Thüringen. Deshalb muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären, ob Paritätsgesetze ein legitimes Mittel sind, dieses Gleichberechtigungsgebot zu erfüllen.“

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