Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Kommunalwahl 2020 von der Beratungsstelle Nadeschda

(August 2020)

Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Kommunalwahl 2020 von der Beratungsstelle Nadeschda (August 2020)

„Menschenhandel stellt eine Verletzung der Menschenrechte und einen Verstoß gegen die Würde und die Unversehrtheit des Menschen dar.“ (Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels ETS Nr. 197)
Dass Menschenhandel nicht allein ein Thema der Großstädte ist, ist hinreichend bekannt. Dass in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) ca. 70 Bordellbetriebe sind, in denen auch Zwangsprostituierte arbeiten, gilt es, achtsam in den Blick zu nehmen.
Politikerinnen und Politiker in Städten und Kommunen sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen.

Unsere Forderungen an dieParteien in OWL sind:

 

Zum Hintergrund:

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Es ist sexualisierte Gewalt zumeist an Frauen und Mädchen und ein Straftatbestand in Deutschland im Sinne des Strafgesetzbuches, §232 bis §233a StGB. Opfer von Menschenhandel sind überwiegend Frauen und Mädchen aus westafrikanischen und osteuropäischen Ländern. Viele von ihnen wurden bereits auf der Flucht zur Prostitution gezwungen. Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit nach Deutschland gelockt. In Deutschland werden sie mit erheblichen psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert, aus der Prostitution auszusteigen. Aber auch deutsche junge Frauen und Mädchen werden von sogenannten Loverboys ausgebeutet und zwangsprostituiert.

Als Menschenhandel gilt ebenfalls die Ausnutzung der Arbeitskraft nach § 233 StGB in Deutschland. Auch in diesen Fällen werden Menschen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, um sie auszubeuten. Nadeschda betreute z.B. im letzten Jahr eine Mitarbeiterin aus dem einen großen Fleischverarbeitungsbetrieb. Verstärkte und häufigere Ermittlungen sowie kostendeckende und bedarfsgerechte Finanzierungen der Hilfe sind auch in diesem Bereich notwendig.
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt und für die Verurteilung der Täter werden Zeug*innen benötigt. Eine Aussage bedeutet für die Opfer eine große Belastung, fachliche Begleitung unabdingbar.

Zu Nadeschda:

Nadeschda (gegründet 1997) ist eine in Herford angesiedelte Frauenberatungsstelle in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. und bietet Beratung für Opfer von Menschenhandel in Ostwestfalen-Lippe an. Seit April 2016 werden im Rahmen des Projekts “Flüchtlingsberatung für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind“ Frauen, die auf dem Asylweg Opfer von Menschenhandel geworden sind, identifiziert und in die Betreuung der Beratungsstelle Nadeschda aufgenommen. Dazu dient auch die wöchentlich und zusätzlich bei Bedarf stattfindende Beratung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete in Bielefeld. Außerdem führen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Schulungen von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Flüchtlingshilfe durch.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Problematik des Menschenhandels bereits frühzeitig erkannt und versucht, ihr entgegenzutreten. Seit 1989 gibt es Erlasse des Justiz- und Innenministeriums, die den Schutz und die gesicherte Unterbringung, sowie die Begleitung der Opferzeuginnen vor, während und nach dem Prozess regeln. Spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel erhalten eigens zu diesem Zweck eine Landesförderung. Heute gibt es in NRW acht geförderte spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Die Fachberatungsstellen arbeiteten häufig in enger Absprache mit der ermittelnden Polizei. Vielen Hunderten Frauen und Mädchen konnte in diesen Jahren aus ihrer Zwangssituation herausgeholfen werden, mit steigender Tendenz. Dank der Aussagen vieler mutiger Zeuginnen konnten Täter bestraft und Menschenhändlerringe zerstört werden.

Nadeschda Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel
Bielefelder Straße 25 | 32051 Herford | Tel.: 05221 8402-00 | Fax: 05221 8402-01
e-Mail: info@nadeschda-owl.de | Internet: www.nadeschda-owl.de

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