Politische Forderungen für den Bereich Prostitution zur Kommunalwahl 2020 von der Beratungsstelle Theodora

(August 2020)

Politische Forderungen für den Bereich Prostitution zur Kommunalwahl 2020 von der Beratungsstelle Theodora (August 2020)

Prostitution ist gesellschaftlich und moralisch immer noch ein Tabu. Ein generelles Verbot von Prostitution und „Sexkauf“ halten viele für die Lösung der Probleme von Ausbeutung, Menschenhandel und sexueller Gewalt. Ein Verbot verhindert aus unserer fachlichen Sicht jedoch weder Prostitution noch Menschenhandel, sondern führt zu einer Verschiebung in die Illegalität. Die betroffenen Frauen sind Gewalt und Ausbeutung schutzlos ausgeliefert und verlieren die Möglichkeit, sozial- und krankenversichert zu sein.

Prostituierte und Opfer von Menschenhandel sollten mit ihren eigenen Problemen, Sorgen, Wünschen und Träumen wahrgenommen werden und nicht zur Projektionsfläche unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen werden.
Seit dem 16. März ist Prostitution aufgrund der Corona-Pandemie in NRW untersagt. Prostituierte haben seitdem keinerlei Einnahmen und - wenn sie in Deutschland nicht angemeldet sind - keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Viele sind nicht krankenversichert, ohne festen Wohnsitz und ohne staatliche Hilfe von existenzieller Armut betroffen. Viele Prostituierte sehen für sich keine andere Möglichkeit, als verbotswidrig illegal zu arbeiten.
Prostitution ist nicht nur ein Phänomen der Großstädte, sondern auch im ländlichen Bereich und kleineren Städten vorhanden. Auch hier besteht das Recht auf den Zugang zu vorurteilsfreier, parteilicher und anonymer Beratung.

Politikerinnen und Politiker in Städten und kommunalen Kreisen sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der kommunalen und behördenunabhängigen Beratungsangebote für Prostituierte einzusetzen. Dabei sind bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) der Schutzgedanke für Prostituierte zu stärken und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Hinblick auf größere Prostitutionsbetriebe regelmäßig zu überprüfen.

Unsere Forderungen an die Parteien im Einzelnen

 

Zum Hintergrund:

Im Jahr 2011 wurde die Beratungsstelle Theodora dank einer Projektförderung von Aktion Mensch gegründet. Aktuell wird sie bis Ende 2020 durch Mittel des „Europäischen Hilfsfonds für am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland“ (EHAP) gefördert. Die Kommunen in OWL beteiligen sich finanziell und tragen gemeinsam 5 % der Projektkosten. Nach Auslaufen der europäischen Förderung hängt der Fortbestand der Beratungsstelle von der Bereitschaft der Kreise und der Stadt Bielefeld ab, anteilig die Kosten der Beratungsstelle zu übernehmen. Zum Einzugsbereich der Beratungsstelle Theodora gehört der gesamte Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe).

Die Beratungsstelle Theodora setzt sich ein für das Recht der Prostituierten auf ein selbstbestimmtes, vorurteilsfreies Leben und Arbeiten in der Prostitution. Die in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. tätige Beratungsstelle unterstützt außerdem Frauen bei der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive außerhalb der Prostitution. Die individuellen Bedarfe der Klientinnen stehen im Mittelpunkt der Beratung und bilden die Grundlage für das gemeinsame Vorgehen.

Mobile, aufsuchende Arbeit ist ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen von Theodora treffen die Prostituierten vor Ort an ihren Arbeitsplätzen in den unterschiedlichen Prostitutionsbetrieben (Wohnungen, Clubs, Bordellen, Bars, Kneipen und Wohnwagen) und informieren sie über das Beratungsangebot.

Neben der aufsuchenden Arbeit stellt die individuelle Beratung und Begleitung der in der Prostitution tätigen Frauen einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Theodora dar. Die Beratung erfolgt zumeist muttersprachlich, niederschwellig und klientinnenzentriert.
Um Sexarbeiterinnen bei ihren Anliegen innerhalb und außerhalb der Prostitutionstätigkeit zu unterstützen, bilden Kooperationen mit anderen Beratungsstellen oder Behörden eine wichtige Grundlage. Das Netzwerk hat Theodora immer weiter ausgebaut. Zu den wichtigsten Kooperationspartner*innen gehören Ordnungsämter, Gesundheitsämter, Jobcenter, Sozialämter, Polizei, Ausländerbehörden, Finanzämter, Steuerberater*innen, Frauenberatungsstellen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Frauenhäuser.

Des Weiteren beteiligt sich Theodora an unterschiedlichen kommunalen Arbeitskreisen und Netzwerken (z.B. Runde Tische gegen Gewalt an Frauen) und berichtet dort von ihrer Arbeit. Theodora ist überregional Mitglied im Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiter*innen e.V. (BUFAS).
Darüber hinaus initiiert Theodora gemeinsam mit der spezialisierten Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel, Nadeschda, jährlich den „Runden Tisch Menschenhandel und Prostitution OWL“ an dem Vertreter*innen der unterschiedlichen Behörden, Institutionen und Initiativen beteiligt sind.

Theodora
Prostituierten- und Ausstiegsberatung ProBAT
Bielefelder Str. 25 | 32051 Herford | Tel.: 05221 3427111 | Fax: 05221 3469483
e-Mail: info@theodora-owl.de | Internet: www.theodora-owl.de

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