Stellungnahme zu „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen“

(September 2024)

Stellungnahme zu „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen“ (September 2024)

Am Montag, 23. September 2024, findet eine vom Familienausschuss des Deutschen Bundestags ausgerichtete Anhörung zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 20/10384) statt. Darin fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die EFHiW verantwortet im Bereich Prostitution und Menschenhandel seit 1990 drei Beratungsstellen: Die Frauenberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel NADESCHDA (www.nadeschda-owl.de) und die Prostituiertenberatungsstelle THEODORA jeweils für die Region Ostwestfalen-Lippe (www.theodora-owl.de) und die Prostituiertenberatungsstelle TAMAR für Teile der Regionen Südwestfalen und im Münsterland (www.tamar-hilfe.de). Weitere Infos unter www.frauenhilfe-westfalen.de

Die EFHiW fordert die CDU/CSU auf, von ihrem Antrag Abstand zu nehmen.
Die EFHiW stellt fest, dass Sexarbeit eine gesellschaftliche Realität in Deutschland ist. Sie ist Arbeit. Eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen kann nicht durch Kriminalisierung, sondern nur durch die Stärkung ihrer Rechte und die Bekämpfung von Stigmatisierung erreicht werden. Ein Sexkaufverbot verstärkt gesellschaftliche Stigmatisierung, anstatt sie abzubauen. Davon ist die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) überzeugt.

Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.

 

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