(April 2025)
Am 14.09.2025 werden die Volksvertretungen auf Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise im Land Nordrhein-Westfalen neu gewählt. Zu wählen sind die Vertretungen aller Städte, Gemeinden und Kreise sowie die meisten Landrät*innen, Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen. Auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr findet auch die Wahl der Verbandsversammlung statt.
Die kommunalen Parlamente regeln zusammen mit den Verwaltungen alle Aufgaben der Daseinsvorsorge. Das Spektrum der politischen Entscheidungen reicht von elementaren Belangen wie die Versorgung mit Wasser, Energie und Wohnraum über Wirtschaftsstrukturen hin zu Bildungs- und Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts kann die Kommune zusätzlich weitere „freiwillige Aufgaben“ übernehmen.
Auf dem Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter und zu einer sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit ist gerade die kommunale Ebene von Bedeutung. Die Bereiche Öffentlicher Raum und Stadtentwicklung, Kinderbetreuung und Bildung, Beratungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote, Kultur, Infrastruktur und Wohnen sind durch die Einflussnahme der Kommunen deutlich geprägt. Und all diese Bereiche haben Auswirkungen im Alltag - insbesondere auf das Leben von Frauen. Die Schaffung von Schutzplätzen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen oder dauerhaft ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen sind ebenfalls Aufgaben der Kommunen im Zusammenwirken mit dem Land NRW.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. (EFHiW) bittet alle Bürgerinnen und Bürger, wählen zu gehen. Mit dem Gang ins Wahllokal oder mit der Briefwahl zeigen alle ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Jede der rund 13 Millionen Wahlberechtigten in NRW hat nur eine Stimme auf Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise, mit der sie gleichzeitig den lokalen Kandidierenden und die von ihr favorisierte Partei wählt. Die eine Stimme wird doppelt gezählt. Sie entscheidet darüber, wie stark die Partei im Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag wird und zudem welche Person direkt in den Rat einzieht. In den Großstädten kommen neben den Stadträten und Oberbürgermeister-Wahlen die Bezirksvertretungen hinzu. Im Ruhrgebiet wird zusätzlich das Ruhrparlament gewählt. In Kreisen und kreisangehörigen Städten stehen Stadt- bzw. Gemeinderäte, Kreistag, Bürgermeister und Landräte zur Wahl. Wer für die Wahl der Integrationsräte stimmberechtigt ist, erhält noch einen weiteren Wahlzettel. Insgesamt werden in NRW 396 Stadt- und Gemeinderäte und 31 Kreistage gewählt.
Die EFHiW fordert alle Wahlberechtigten auf, Parteien zu wählen, die Eintreten für Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit, für Respekt, Toleranz und Mitmenschlichkeit und für eine demokratische Gesellschaft, in der alle ohne Angst leben können. Wo Engstirnigkeit, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Populismus sich breitmachen, stehen immer auch die Rechte von Frauen auf dem Spiel.
Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit sind mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar. Sie widersprechen der biblischen Botschaft von Gott dem Schöpfer aller Menschen. Sie stehen im Widerspruch zum Versöhnungshandeln Jesu Christi und missachten die jüdischen Wurzeln des christlichen Glaubens.
Es gilt mit der Kommunalwahl die politischen Kräfte zu stärken, die sich dafür einsetzen, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben auf ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Es gilt Parteien zu wählen, die sich für Gewaltfreiheit einsetzen und für einen Rechtsstaat, der Frauen und Kindern Schutz vor physischer und psychischer Gewalt garantiert. Das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein Leben ohne Gewalt gilt es zu wahren.
Die EFHiW setzt sich gemeinsam mit anderen ein für Menschenwürde, Nächstenliebe und Zusammenhalt, für Demokratie und gegen Extremismus. Sie setzt sich mit anderen dafür ein, dass Denken und Handeln auf das Wohl aller Menschen in der deutschen Einwanderungsgesellschaft hin ausgerichtet sind.