Bezirksfrau

Unverzichtbar als Kontakt- und Vertrauensperson, als Seelsorgerin und Helferin und wichtig für gemeindenahe Informationen - seit Jahrzehnten gibt es das Amt der Bezirksfrau in den Frauenhilfen.

Bezirksfrauen

Bezirksfrauen sind in den Gemeinden im Besuchs- und Kontaktdienst tätig. Die fast 5.500 Bezirksfrauen in den Evangelischen Frauenhilfen arbeiten ehrenamtlich.

Nach einer Umfrage 2010 sind sie jährlich pro Person ca. 120 Stunden tätig. Alle zusammen arbeiten also mindestens 840.000 Stunden jährlich. Das bedeutet umgerechnet, die Bezirksfrauen der Frauenhilfen füllen fast 500 Vollzeitstellen im gemeindlichen Besuchs- und Kontaktdienst aus.

Mitwirkende des Besuchsdienstes, Vertreterin der Frauenhilfe und Mitarbeiterin der Gemeinde - all diese Funktionen erfüllt die Bezirksfrau zugleich.

Sie vernetzt Frauenhilfe und Gemeinde und ist somit unverzichtbar als Kontakt- und Vertrauensperson, als Seelsorgerin und Helferin und ist wichtig für gemeindenahe Informationen.

Das Amt der Bezirksfrau ist ein langjähriger und bewährter Dienst der Frauenhilfe für Frauenhilfe- und Gemeindemitglieder. Schon in den 1920er Jahren wurde auf das besondere System der Bezirksfrauen hingewiesen. Dieses „soziale Netz“ reichte schon in den Anfängen über das Familiensystem hinaus.

Bezirksfrauen haben ursprünglich - vor allem in den Großstädten und großen Frauenhilfe-Gruppen - die Mitglieder der Frauenhilfe in bestimmten Straßen oder Wohnbezirken betreut und besucht. In Zeiten, in denen Beziehungsnetze an Tragfähigkeit mehr und mehr verlieren, ist es gut, auf ein Netz anderer Beziehungen - wie es das System der Bezirksfrauen birgt - zurückgreifen zu können.

Bezirksfrauen sind im Durchschnitt ca. 65 Jahre. Sie sind der Frauenhilfe sehr verbunden und zumeist bereits seit mehr als 20 Jahren Mitglied. Ca. 62% der Frauenhilfe-Gruppen haben in ihren Reihen Bezirksfrauen. Fast jedes 10. Frauenhilfe-Mitglied ist Bezirksfrau.

Gemeinsame Aufgabenstellung von Gemeinde und Frauenhilfe im Amt der Bezirksfrau verbunden

Die Bezirksfrau ist zuständig für einen bestimmten Wohnbezirk/Gemeindebezirk oder eine spezielle Aufgabe in der Frauenhilfe. Zugleich nehmen Bezirksfrauen in ihrem Bezirk weitere Aufgaben für die Kirchengemeinde wahr.

Sie besuchen z.B. Kranke oder neu zugezogene Gemeindemitglieder, sie beraten in Notsituationen, knüpfen Kontakte zur Kirchengemeinde oder zu Gemeindegruppen, laden ein zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen, helfen mit bei der Verteilung von Gemeindebriefen und unterstützen eventuell die Haussammlungen des Diakonischen Werkes. Durch ihre Erfahrungen und guten Kenntnisse im Bezirk sind die Bezirksfrauen eine wertvolle und unverzichtbare Hilfe für die gesamte Frauenhilfe- und Gemeindearbeit.

Die Bezirksfrau ist bestrebt, die Menschen ihres Bezirkes kennen zu lernen, für ihre Nöte offen zu sein und Möglichkeiten zur Hilfe zu finden. So wird sie zur Kontakt- und Vertrauensperson für die Frauenhilfe und für die Gemeinde.

Von der Bezirksfrau werden Einfühlungsvermögen und Verschwiegenheit erwartet.
Sie wendet sich den Menschen in ihrer jeweiligen Situation verständnisvoll zu und gibt ihnen persönlich Zuspruch und Hilfe.

Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. Je nach örtlicher Situation umfasst der Dienst der Bezirksfrau verschiedene Bereiche: z.B. Besuche, Einladungen zu Gottesdiensten, Frauenhilfe- bzw. Gemeindeveranstaltungen, Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde sowie die persönliche Betreuung der Mitglieder der Frauenhilfe.

Bezirksfrauen werden berufen durch die Frauenhilfe-Gruppe, zu der sie gehören. Das Amt der Bezirksfrau ist ein freiwilliger Dienst auf Zeit. Die Bezirksfrau entscheidet selbst, welche Aufgaben sie mit welchem zeitlichen Umfang übernehmen will. Die Aufgaben sind mit der Leitung der Frauenhilfe-Gruppe abzusprechen.

Die Aufgaben der Bezirksfrau sind vielfältig...

Die Bezirksfrau als Mitwirkende im Besuchsdienst

  • Ansprechpartnerin für Frauenhilfe-Mitglieder in ihren jeweiligen Bezirken
  • Regelmäßige Besuche im Altenheim
  • Regelmäßige Besuche von Nachbarinnen und Nachbarn
  • Besuche von Gemeindemitgliedern, z.B. zu Jubiläen, in einem Bezirk der Frauenhilfe
  • Geburtstagsbesuche
  • Krankenbesuche
  • Zugezogene besuchen
  • Verbindungsglied zwischen den Gemeindegliedern und der Frauenhilfe

Die Bezirksfrau als Vertreterin der Frauenhilfe

  • Evtl. Vertretung der Frauenhilfe bei Beerdigungen
  • Evtl. Frauenhilfe-Beiträge kassieren
  • Evtl. Einladungen überbringen zu Veranstaltungen der Frauenhilfe
  • Teilweise Frauenhilfestunde vorbereiten, leiten,
  • Z.T. Informationen an Frauenhilfe-Mitglieder vermitteln
  • Z.T. Teilnahme an den Treffen des Bezirksverbandes

Die Bezirksfrau als Mitarbeiterin der Gemeinde

  • Ausrichten von Feiern: Adventsfeier, Altenfeier, Sommerfest, Jubiläen
  • Andacht im Altenheim selbst gestalten
  • Ausflüge organisieren und durchführen
  • Diakoniesammlung durchführen
  • Verkauf der Karten des Deutschen Müttergenesungswerkes
  • Einladungen überbringen zu Veranstaltungen der Kirchengemeinde
  • Gemeindebrief verteilen
  • Gottesdienst mit gestalten
  • Gratulation bei Geburten
  • Mitteilungen an Pfarrerin und Pfarrer, Presbyter und Presbyterinnen über Probleme und gewünschte Besuche in Familien
  • Mitwirkung bei Einführung oder Verabschiedung von Pfarrern oder Pfarrerinnen
  • Unterstützung der Pfarrer und Pfarrerinnen bei Problemen in der Gemeinde
  • Kaffee kochen
  • Kuchen backen
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