Offener Brief der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. an die Bundesverbände der Krankenkassen

Lilienkreuz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen

(Dezember 2005) Sehr geehrte Damen und Herren, die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. wendet sich an Sie, um Sie noch einmal dringend aufzufordern, Ihre Bewilligungspraxis von Mutter-Kind-Kuren dahingehend zu verbessern, dass sie dem gesetzlichen Anspruch von Frauen und Kindern auf eine stationäre Kur bei ärztlich attestierter Kurbedürftigkeit entspricht. Laut SGB V §§ 23/24 und 27/41 […]