Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Kommunalwahl 2020 von der Beratungsstelle Nadeschda

Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Kommunalwahl 2020 von der Beratungsstelle Nadeschda

„Menschenhandel stellt eine Verletzung der Menschenrechte und einen Verstoß gegen die Würde und die Unversehrtheit des Menschen dar.“ (Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels ETS Nr. 197)
Dass Menschenhandel nicht allein ein Thema der Großstädte ist, ist hinreichend bekannt. Dass in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) ca. 70 Bordellbetriebe sind, in denen auch Zwangsprostituierte arbeiten, gilt es, achtsam in den Blick zu nehmen.
Politikerinnen und Politiker in Städten und Kommunen sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen.

Unsere Forderungen an die Parteien in OWL sind:

  • Konsequente Umsetzung des nordrhein-westfälischen „Erlasses zum behördlichen Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel“ vom 24.11.2010 in den Kommunen. Hier stehen die Umsetzung der bedingungslosen Bedenk- und Stabilisierung-Zeit der Betroffenen von mindestens drei Monaten und die bedarfsgerechte Alimentierung und Unterbringung im Vordergrund.
  • Verbesserte personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden zur Aufdeckung des immensen Dunkelfelds Menschenhandel, insbesondere durch die Erweiterung der §§ 232 bis 233a StGB Menschenhandel (Arbeitsausbeutung, Bettelei, etc.)
  • Weitere Arbeit an der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, insbesondere der Kontrolle der Prostitutionsbetriebe.
  • Schulungen und Fortbildungen im Themenfeld Menschenhandel für Polizei, Justiz und Behörden.
  • Dauerhafte finanzielle Absicherung der Arbeit von Nadeschda durch gemeinsame kommunale Übernahme der durch die Landesförderung nicht finanzierten Personal- und Sachkosten.
  • Gewährleistung eines gesicherten Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel, unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden und der Zeug*innen-Eigenschaft, auch nach Abschluss des Verfahrens. Konsequente Umsetzung des § 25 Abs. 4a, Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt aus humanitären Gründen).
  • Für minderjährige Opfer vom Menschenhandel soll das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Für diese Gruppe sind besondere Regelungen notwendig, wie die Erteilung eines Daueraufenthaltstitels.
  • Freier Zugang zu Bildung, Integrationskursen, Ausbildung, verschiedenen Schulformen und einen unbeschränkten und direkten Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig vom Aufenthaltstitel.
  • Re-/Integrationshilfen für Opferzeuginnen.
  • Konsequente Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsverfahren und gezielte Verwendung sowohl für die Opfer von Menschenhandel als auch für die Arbeit der Beratungsstellen
  • Unterstützung von bestehenden Projekten (Beratung, Prävention, Information) für Betroffene von Menschenhandel in den Herkunftsländern, z.B. durch Kontakte in den Partnerstädten.

Zum Hintergrund:

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Es ist sexualisierte Gewalt zumeist an Frauen und Mädchen und ein Straftatbestand in Deutschland im Sinne des Strafgesetzbuches, §232 bis §233a StGB. Opfer von Menschenhandel sind überwiegend Frauen und Mädchen aus westafrikanischen und osteuropäischen Ländern. Viele von ihnen wurden bereits auf der Flucht zur Prostitution gezwungen. Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit nach Deutschland gelockt. In Deutschland werden sie mit erheblichen psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert, aus der Prostitution auszusteigen. Aber auch deutsche junge Frauen und Mädchen werden von sogenannten Loverboys ausgebeutet und zwangsprostituiert.

Als Menschenhandel gilt ebenfalls die Ausnutzung der Arbeitskraft nach § 233 StGB in Deutschland. Auch in diesen Fällen werden Menschen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, um sie auszubeuten. Nadeschda betreute z.B. im letzten Jahr eine Mitarbeiterin aus dem einen großen Fleischverarbeitungsbetrieb. Verstärkte und häufigere Ermittlungen sowie kostendeckende und bedarfsgerechte Finanzierungen der Hilfe sind auch in diesem Bereich notwendig.
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt und für die Verurteilung der Täter werden Zeug*innen benötigt. Eine Aussage bedeutet für die Opfer eine große Belastung, fachliche Begleitung unabdingbar.

Zu Nadeschda:

Nadeschda (gegründet 1997) ist eine in Herford angesiedelte Frauenberatungsstelle in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. und bietet Beratung für Opfer von Menschenhandel in Ostwestfalen-Lippe an. Seit April 2016 werden im Rahmen des Projekts „Flüchtlingsberatung für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind“ Frauen, die auf dem Asylweg Opfer von Menschenhandel geworden sind, identifiziert und in die Betreuung der Beratungsstelle Nadeschda aufgenommen. Dazu dient auch die wöchentlich und zusätzlich bei Bedarf stattfindende Beratung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete in Bielefeld. Außerdem führen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Schulungen von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Flüchtlingshilfe durch.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Problematik des Menschenhandels bereits frühzeitig erkannt und versucht, ihr entgegenzutreten. Seit 1989 gibt es Erlasse des Justiz- und Innenministeriums, die den Schutz und die gesicherte Unterbringung, sowie die Begleitung der Opferzeuginnen vor, während und nach dem Prozess regeln. Spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel erhalten eigens zu diesem Zweck eine Landesförderung. Heute gibt es in NRW acht geförderte spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Die Fachberatungsstellen arbeiteten häufig in enger Absprache mit der ermittelnden Polizei. Vielen Hunderten Frauen und Mädchen konnte in diesen Jahren aus ihrer Zwangssituation herausgeholfen werden, mit steigender Tendenz. Dank der Aussagen vieler mutiger Zeuginnen konnten Täter bestraft und Menschenhändlerringe zerstört werden.

Nadeschda Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel
Bielefelder Straße 25 | 32051 Herford | Tel.: 05221 8402-00 | Fax: 05221 8402-01
e-Mail: info@nadeschda-owl.de | Internet: www.nadeschda-owl.de