Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) blickt auf eine lange und vielschichtige Geschichte zurück. Seit ihrer Gründung im Jahr 1906 hat sie kirchliches und gesellschaftliches Leben mitgeprägt – durch Bildung, diakonisches Handeln, klare Haltung und das Engagement für Frauen in unterschiedlichsten Lebenslagen.
Sechs ausgewählte Meilensteine machen zentrale Entwicklungslinien sichtbar: Sie reichen von den frühen Bildungsangeboten, die Frauen neue Handlungsspielräume eröffneten, über den Aufbau eigener diakonischer Einrichtungen bis hin zu mutigen Entscheidungen in Zeiten politischer Bedrängnis. Sie zeigen, wie die EFHiW Verantwortung übernommen hat – etwa in der Auseinandersetzung mit feministischen Theologien.
Diese Meilensteine stehen exemplarisch für einen Verband, der sich immer wieder neu positioniert hat: im Spannungsfeld von Tradition und Aufbruch, von kirchlichem Auftrag und gesellschaftlichem Wandel. Sie erzählen von Lernprozessen, Konflikten und Veränderungen – und von der kontinuierlichen Suche nach einem angemessenen Beitrag zu Gerechtigkeit, Teilhabe und Verantwortung.
Die Rückschau öffnet zugleich den Blick nach vorn: Die Themen, die die EFHiW geprägt haben, wirken bis in die Gegenwart hinein und bleiben sowohl Auftrag als auch Herausforderung.
Die Reihe beginnt am 5. Juni und wird anschließend an jedem ersten Freitag im Monat auf der Internetseite fortgesetzt. Die Beiträge erscheinen auch im Newsletter der EFHiW.
Die sechs Meilensteine
Meilenstein 1: Bildung als Fundament

Ein Meilenstein des Aufbruchs: Bildung als Fundament
Als sich 1906 auf Initiative des Preußischen Königshauses engagierte evangelische Frauengruppen in Witten zur Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen zusammenschlossen, entstand ein Verband, der Frauen neue Wege des Lernens und der Mitwirkung eröffnete. Von Beginn an spielte Bildung eine zentrale Rolle.
Der Bildungsbegriff war dabei bewusst weit gefasst: Er umfasste praktische Kenntnisse ebenso wie persönliche Entwicklung, religiöse Orientierung und gemeinschaftliches Lernen. In frühen Kursen zu Haushaltsführung, Kinderpflege und Gemeindearbeit wurden Frauen befähigt, Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig bewegten sich diese Angebote im Spannungsfeld ihrer Zeit: Sie stärkten Handlungsmöglichkeiten, blieben jedoch vielfach an traditionelle Rollenbilder gebunden.
Ein wichtiger Schritt war die Einbindung in die Strukturen der evangelischen Erwachsenenbildung. Mit der Gründung des Evangelischen Erwachsenenbildungswerks Westfalen und Lippe im Jahr 1975 entstand ein verbindlicher organisatorischer Rahmen, der die kirchliche Bildungsarbeit bündelt und im Kontext des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannt ist.
Bildung im Spannungsfeld ihrer Zeit
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten Frauen in Deutschland und damit auch im kirchlichen Raum nur begrenzten Zugang zu Ausbildung. Viele engagierten sich ohne formale Qualifikation in Diakonie – damals überwiegend unter dem Begriff „Innere Mission“ – und Gemeindearbeit.
Die Frauenhilfe reagierte darauf mit Lehrgängen, die praktische Fähigkeiten und religiöse Bildung verbanden. So wurde 1912 die erste Haushaltsschule der Frauenhilfe in Soest eröffnet, die bis heute als Bildungsinstitut für Pflegeberufe fortbesteht. Dieser Ansatz eröffnete neue Handlungsspielräume, blieb jedoch zunächst vor allem auf innerkirchliche und fürsorgende Tätigkeiten ausgerichtet.
In der Weimarer Republik übernahm die Westfälische Frauenhilfe weitere Verantwortung für die formale Ausbildung von Frauen. Im Jahr 1927 erwarb sie die landwirtschaftliche Haushaltsschule in Gohfeld und wurde die Evangelische Wohlfahrtsschule in Bielefeld eröffnet, die später nach Gelsenkirchen und Bochum übersiedelte und bis heute als Evangelische Hochschule Bochum fortbesteht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gewann die Erwachsenenbildung weiter an Bedeutung. In einer Phase des Umbruchs bot die Frauenhilfe Räume für Austausch und Orientierung. Themen wie Familie, Rollenverständnisse und soziale Verantwortung wurden aufgegriffen. Diese Angebote spiegelten auch gesellschaftliche Leitbilder der Zeit wider, die erst allmählich kritisch hinterfragt wurden.
Neue Themen, neue Perspektiven
In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich die Bildungsarbeit weiter und reagierte auf gesellschaftliche Veränderungen. Fragen der Gleichberechtigung, politischen Teilhabe oder Umweltverantwortung wurden zunehmend aufgegriffen. Dieser Wandel verlief jedoch nicht widerspruchsfrei, sondern erforderte interne Auseinandersetzungen und Lernprozesse.
Heute orientiert sich die Arbeit an einem Verständnis von Bildung als lebenslangem und offenem Prozess. Seminare, Gesprächskreise und Qualifizierungsangebote schaffen Räume für Austausch und Reflexion. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung bestehen, unterschiedliche Lebensrealitäten angemessen zu berücksichtigen und auch bisher wenig erreichte Zielgruppen einzubeziehen.
Aktuelle Perspektiven
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung sind weiterhin zentrale Elemente der EFHiW. Sie bietet Orientierung, fördert Austausch und eröffnet Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Teilhabe. Zugleich steht die EFHiW vor der Aufgabe, ihr Profil in einer sich wandelnden Bildungslandschaft zu schärfen, neue Formate zu entwickeln und ihre Relevanz auch für jüngere Generationen sichtbar zu machen. Bildung bleibt damit nicht nur Tradition, sondern ein offener Prozess, der kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden muss.
Autor: Vincenz Schmarsow
Meilenstein 2: Diakonische Einrichtungen

Ein Meilenstein des Handelns: Diakonische Einrichtungen
Mit der Gründung des FRAUENHEIM WENGERN im Jahr 1917 erreichte die Arbeit der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) eine neue Entwicklungsstufe. Fürsorge gehörte bereits seit ihrer Gründung 1906 zum Selbstverständnis des Verbandes – sie wurde in Gemeinden, Gruppen und auf Landesverbandsebene organisiert und überwiegend ambulant geleistet.
Mit der Einrichtung eines eigenen Hauses weitete die EFHiW ihr Engagement erstmals in den stationären Bereich aus. Damit übernahm sie nicht nur punktuelle Unterstützung, sondern auch dauerhafte Verantwortung für Lebensräume und Lebensverläufe von Frauen und Mädchen.
Historischer Kontext
Der Erste Weltkrieg verschärfte die sozialen Problemlagen erheblich. Viele Frauen waren auf sich allein gestellt, wirtschaftlich unter Druck und sozial kaum abgesichert. In dieser Situation wuchs der Bedarf an verlässlichen Unterstützungsstrukturen. Die EFHiW reagierte darauf, indem sie ihre bestehende Fürsorgearbeit weiterentwickelte und neue Formen der Hilfe ermöglichte.
Zugleich war diese Zeit von bestimmten gesellschaftlichen Vorstellungen geprägt, die auch die Fürsorge beeinflussten. Begriffe wie „gefährdet“ oder „verwahrlost“, die damals verwendet wurden, spiegeln die Denkweisen ihrer Zeit wider.1 Sie zeigen, dass Hilfe häufig mit klaren Erwartungen an Lebensführung und soziale Ordnung verbunden war – ein Aspekt, der heute differenzierter betrachtet wird.
Strukturen der Hilfe entstehen
Vor diesem Hintergrund entstand das FRAUENHEIM WENGERN als Ort der Aufnahme, Begleitung und Neuorientierung. Die Einrichtung bot Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen Unterkunft, Versorgung und Unterstützung im Alltag. Zugleich eröffnete sie Möglichkeiten zur persönlichen Stabilisierung und zur Entwicklung neuer Perspektiven.
Kennzeichnend war die neue Struktur der Arbeit: Fürsorge wurde hier kontinuierlich organisiert, räumlich gebündelt und von ausgebildeten diakonischen Mitarbeiterinnen getragen. Verlässliche Abläufe und persönliche Begleitung prägten den Alltag im Haus und schufen einen geschützten Rahmen für die Bewohnerinnen.
Mit dem Frauenheim vollzog sich ein wichtiger Schritt hin zu einer stärker professionalisierten Sozialarbeit. Aus ehrenamtlich geprägter Unterstützung entwickelte sich ein institutionelles Angebot, das auf Dauer angelegt war und auf wachsende Bedarfe reagieren konnte.
Nachhaltige Wirkung bis heute
Aus dem FRAUENHEIM WENGERN heraus entwickelte sich über die Jahrzehnte ein Netzwerk diakonischer Einrichtungen, das das Engagement der EFHiW nachhaltig geprägt hat. Die Entscheidung von 1917 markiert damit einen Wendepunkt, an dem sich das diakonische Handeln deutlich erweiterte und vertiefte.
Heute verbindet die EFHiW diese gewachsene Tradition mit einem modernen Verständnis sozialer Arbeit. Selbstbestimmung, Teilhabe und die Anerkennung unterschiedlicher Lebensentwürfe stehen im Mittelpunkt. Die Geschichte des FRAUENHEIM WENGERN bleibt dabei ein wichtiger Bezugspunkt – als Ausdruck entschlossenen Handelns in schwieriger Zeit und als Ausgangspunkt für die kontinuierliche Weiterentwicklung diakonischer Arbeit.
Autor: Vincenz Schmarsow
1 Die Begriffe „gefährdet“ und „verwahrlost“ wurden im frühen 20. Jahrhundert im Kontext der Fürsorge- und Fürsorgeerziehung verwendet und spiegeln zeittypische gesellschaftliche Wertungen wider, die individuelle Lebenslagen häufig moralisch beurteilten und mit Erwartungen an soziale Anpassung verbanden.
Meilenstein 3: Die Soester Erklärung

Ein Meilenstein des Gewissens: Die Soester Erklärung
Im Jahr 1934 stand die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) an einem Wendepunkt ihrer Geschichte. Mit der Soester Erklärung setzte sie ein klares Zeichen der Verantwortung und des Glaubens, in einer Zeit, in der politische Macht und ideologische Vereinnahmung das Gewissen vieler Menschen auf die Probe stellten.
Kirche und Verband unter Druck
Seit ihrer Gründung 1906 hatte sich die EFHiW zu einem der größten evangelischen Frauenverbände in Deutschland entwickelt. Mitte der 1930er-Jahre zählte sie rund 155.000 Mitglieder und prägte mit ihren zahlreichen örtlichen Gruppen das kirchliche und soziale Leben in Westfalen maßgeblich. Mit Bildungsangeboten, Haushaltsschulen, Müttererholungen und ihrem Engagement in den Gemeinden war sie zu einer tragenden Kraft kirchlicher Arbeit geworden. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 geriet auch die Frauenhilfe in den Sog der Gleichschaltung. Staat und Partei forderten Anpassung und Einflussnahme auf kirchliche Strukturen. Innerhalb der evangelischen Kirche verschärften sich die Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen Christen und der Bekennenden Kirche.1 Vor diesem Hintergrund stellte sich auch für die EFHiW die Frage nach der eigenen Haltung: Sollte man sich anpassen, neutral bleiben oder klar Stellung beziehen?
Der Weg zur Entscheidung
Im Sommer 1934 begann ein intensiver innerverbandlicher Klärungsprozess. Auf einer Tagung im Juni verabschiedete der Erweiterte Vorstand zunächst die Soester Entschließung, die eine enge Verbundenheit mit der Bekennenden Kirche formulierte. Am 26. Oktober 1934 folgte schließlich die Soester Erklärung. Sie wurde mit großer Mehrheit beschlossen und beendete den bisherigen Neutralitätskurs des Verbandes. Mit dieser Entscheidung bekannte sich die EFHiW ausdrücklich zur Bekennenden Kirche und positionierte sich gegen die Deutschen Christen. Sie beendete damit einen bisherigen Kurs der Zurückhaltung, der auch Ausdruck der Unsicherheit vieler kirchlicher Akteure in einer zunehmend von Druck und Einflussnahme geprägten Situation war.
Folgen einer klaren Haltung
Alle angeschlossenen Gruppen wurden aufgefordert, bis zum 15. März 1935 Stellung zu beziehen. Etwa zehn bis fünfzehn Prozent der Frauenhilfegruppen entschieden sich gegen die Soester Erklärung. Ein Teil von ihnen schloss sich dem neu gegründeten Westfälischen Frauendienst an, der sich an den Zielen der Deutschen Christen orientierte. Die Auseinandersetzungen führten zu Spannungen und Einschnitten innerhalb des Verbandes und machten deutlich, dass die Entscheidung für viele Beteiligte mit persönlichen und gemeinschaftlichen Konflikten verbunden war. Zugleich machten sie deutlich, welche Tragweite die Entscheidung von 1934 hatte.
Orientierung bis heute
Mehr als 90 Jahre nach der Soester Erklärung hat diese nichts von ihrer Bedeutung verloren. Sie steht für die Bereitschaft, aus dem Glauben heraus Verantwortung zu übernehmen und auch in schwierigen Zeiten eine klare Haltung einzunehmen. Dazu gehört heute auch eine klare Positionierung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und jede Form von Ausgrenzung sowie die kritische Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen. Die Soester Erklärung ist damit weit mehr als ein historisches Dokument. Sie gehört zum Selbstverständnis der EFHiW und prägt ihr Handeln bis heute. Sie erinnert daran, dass Glaube, diakonisches Handeln und gesellschaftliche Verantwortung zusammengehören – und dass Orientierung immer wieder neu errungen werden muss.
Autor: Vincenz Schmarsow
1 Die Deutschen Christen waren eine Bewegung innerhalb der evangelischen Kirche, die ab 1932 das Ziel verfolgte, Kirche und Glauben im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie umzugestalten; demgegenüber entstand die Bekennende Kirche als kirchliche Oppositionsbewegung, die sich gegen diese Gleichschaltungsversuche wandte und für die Unabhängigkeit von Theologie und kirchlichem Leben eintrat.
Meilenstein 4: Beratung zwischen Selbstbestimmung und Schutz des Lebens

Ein Meilenstein der Verantwortung: Beratung zwischen Selbstbestimmung und Schutz des Lebens
Die Auseinandersetzung mit Schwangerschaftskonflikten gehört zu den konflikträchtigsten Feldern kirchlicher und diakonischer Arbeit.
Für die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) wurde sie zu einem Arbeitsbereich, in dem sich ihr Selbstverständnis als Anwältin von Frauen besonders deutlich zeigte – und zugleich an Grenzen stieß. Zwischen dem Schutz ungeborenen Lebens, dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und staatlichen Vorgaben entstand ein Spannungsfeld, das bis heute prägt.
Gesellschaftlicher Wandel und rechtliche Neuordnung
In den 1970er Jahren veränderten sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Die Debatten um § 218 StGB führten 1976 zu einer Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts, die eine Indikationsregelung einführte. Ein Abbruch blieb unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, wenn eine Notlage festgestellt und eine Beratung in Anspruch genommen wurde.
Diese gesetzliche Neuregelung machte Beratung zu einem zentralen Bestandteil staatlicher Regelung – und stellte kirchliche Träger vor eine neue Herausforderung: Sollten sie sich an einem System beteiligen, das den Schwangerschaftsabbruch rechtlich ermöglicht, auch wenn ihr eigenes ethisches Leitbild auf den Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtet ist?
Die EFHiW entschied sich, in diesem Spannungsfeld Verantwortung zu übernehmen und Beratungsangebote aufzubauen. Damit betrat sie bewusst ein konflikträchtiges Arbeitsfeld.
Beratung im Spannungsfeld von Hilfe und Haltung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung der EFHiW war von Beginn an von einer klaren Grundhaltung geprägt: Sie verstand sich als Unterstützung für Frauen in existenziellen Entscheidungssituationen. Sie verband dies mit dem Ziel, Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.
Die Beratung war damit nicht vollständig ergebnisoffen im heutigen Sinne. Vielmehr bewegte sie sich in einem Spannungsfeld zwischen Begleitung und Orientierung. Einerseits sollten Frauen in ihrer persönlichen Situation ernst genommen und nicht allein gelassen werden. Andererseits war die Beratung getragen von einem ethischen Leitbild, das dem ungeborenen Leben einen besonderen Schutz zuschrieb.
Diese Doppelbindung führte immer wieder zu inneren und äußeren Auseinandersetzungen. Die Frage, wie Beratung zugleich unterstützend und normativ1 sein kann, blieb eine zentrale Herausforderung.
Konflikte um die staatlich anerkannte Beratung
Mit dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz von 1995 wurde die verpflichtende Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch neu geregelt. Sie wurde an die Ausstellung eines Beratungsscheins gebunden, der Voraussetzung für einen straffreien Abbruch war.
Innerhalb der evangelischen und insbesondere der katholischen Kirche führte dies zu intensiven Kontroversen. Kritische Stimmen sahen in der Ausstellung des Beratungsscheins eine Mitwirkung am Schwangerschaftsabbruch. Befürwortende betonten hingegen die Bedeutung, Frauen gerade in dieser Situation nicht allein zu lassen und kirchliche Beratung als niedrigschwelliges Angebot aufrechtzuerhalten.
Auch innerhalb der EFHiW wurden diese Fragen diskutiert. Die Beteiligung an der Beratung war Ausdruck des Willens, im Kontakt mit den Frauen zu bleiben – zugleich blieb sie ein Spannungsfeld, das unterschiedliche Positionen aushalten musste.
Veränderungen und neue Positionierungen
Im Zuge kirchlicher und struktureller Veränderungen verlor dieses Arbeitsfeld für die EFHiW schrittweise an Bedeutung und gehört heute nicht mehr zu ihren Aufgaben. Gleichwohl bleibt das Thema Teil ihres gesellschaftlichen Engagements.
In aktuellen Stellungnahmen wird die rechtliche Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs kritisch hinterfragt. Vertreterinnen der EFHiW sprechen sich dafür aus, den Abbruch aus dem Strafrecht herauszulösen und stärker als Teil medizinischer Versorgung zu behandeln. Sie verweisen auf bestehende Versorgungslücken und auf die Belastungen, die aus der aktuellen Regelung für betroffene Frauen entstehen können.
Autor: Vincenz Schmarsow
1 Der Begriff „normativ“ bezeichnet eine Haltung oder Orientierung, die von bestimmten Werten, ethischen Überzeugungen oder gesellschaftlichen Leitvorstellungen geprägt ist und daraus Erwartungen an Handeln und Entscheidungen ableitet.
Meilenstein 5: Feministische Theologien

Ein Meilenstein der Sichtbarmachung: Feministische Theologien
Seit ihrer Gründung gehörten Bibelarbeit und gemeinsames Nachdenken über Glaubensfragen zum Selbstverständnis der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW). In Frauenkreisen und Bibelstunden wurde die Bibel aus der eigenen Lebenswirklichkeit heraus gedeutet. Frauen brachten ihre Erfahrungen ein, stellten Fragen und suchten nach Orientierung – oft lange bevor dafür ein eigener theologischer Begriff existierte.
Bereits in den 1930er Jahren hatte die Theologin Maria Weigle Formen der Bibelarbeit entwickelt, die die Erfahrungen von Frauen ausdrücklich einbezogen und sie zur eigenständigen Auslegung befähigten. Diese Praxis bildete den Nährboden für das, was später als feministische Theologien bezeichnet wurde. Der Begriff selbst blieb innerhalb der EFHiW jedoch zunächst umstritten.
Aufbruch und neue Begriffe
Erst in den 1980er Jahren wurden die vorhandenen Erfahrungen bewusst als Teil einer größeren theologischen Bewegung verstanden. Feministische Theologien machten sichtbar, wie stark biblische Auslegung und kirchliche Traditionen von männlichen Perspektiven geprägt waren. Ein sichtbarer Ausdruck dieses veränderten Selbstverständnisses zeigte sich Anfang der 1980er Jahre in der Bildungsarbeit der EFHiW. Unter dem Leitgedanken „Frauen lesen die Bibel mit eigenen Augen“ wurde ein Ansatz aufgegriffen, der in vielen Gruppen bereits praktiziert wurde: Frauen sollten biblische Texte aus ihrer eigenen Lebenswirklichkeit heraus lesen und sich nicht allein auf vorgegebene Deutungen verlassen. Für viele Frauen war dies keine neue Erkenntnis, sondern die bewusste Formulierung eigener Erfahrungen. Gleichzeitig blieb der Aufbruch nicht konfliktfrei. Die neuen Ansätze wurden kirchlich und auch innerhalb der EFHiW kritisch diskutiert.
Bildung und Weiterentwicklung
Die Impulse feministischer Theologien wurden früh in strukturierte Bildungsangebote aufgenommen. Ein Beispiel ist das Fernstudium „Theologie geschlechterbewusst“, das in Westfalen durch die EFHiW ab 2004 in Kooperation mit kirchlichen Bildungsträgern durchgeführt wurde und sich an Menschen ohne theologisches Studium richtete. Es verband grundlegende theologische Inhalte mit geschlechterbewussten Fragestellungen. Das Angebot endete in Westfalen im Jahr 2017, viele Ansätze wirken jedoch bis heute weiter.
Konkrete Impulse
Ein besonders sichtbares Beispiel war die Beteiligung an der „Bibel in gerechter Sprache“, deren erste Auflage 2006 im Jubiläumsjahr der EFHiW erschien. Neben der sozialen Gerechtigkeit und der Gerechtigkeit gegenüber dem Judentum bildete die Geschlechtergerechtigkeit das dritte wichtige Übersetzungsprinzip der „Bibel in gerechter Sprache“. Die EFHiW unterstützte das Projekt auch finanziell, wodurch das Markus-Evangelium neu übersetzt werden konnte. Nach der Veröffentlichung wurde die Bibel intensiv diskutiert – auch innerhalb der EFHiW. Für einige eröffnete sie neue Zugänge, für andere stellte sie vertraute Lesarten infrage.
Bedeutung und bleibende Spannungen
Die Auseinandersetzung mit feministischen Theologien hat die EFHiW nachhaltig geprägt. Sie stärkt Frauen als eigenständige theologische Stimmen und rückt Fragen von Gerechtigkeit, Sprache und Teilhabe stärker in den Mittelpunkt.
Autor: Vincenz Schmarsow
Meilenstein 6: Engagement gegen Menschenhandel

Ein Meilenstein des Engagements: Engagement gegen Menschenhandel
Mitte der 1990er Jahre rückte das Thema Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung erstmals deutlich in den Blick der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW). Die Ökumenische Dekade „Kirchen in Solidarität mit den Frauen“ (1988–1998) des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) rückte geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenhandel ins Zentrum. Die Dekadestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen war damals bei der EFHiW in Soest angesiedelt. Dort fanden jährlich sogenannte Dekadewerkstätten, große Bildungsveranstaltungen zu Themen der ökumenischen Dekade, statt. Eine Mitarbeiterin der Mitternachtsmission Dortmund machte dort deutlich, dass Frauenhandel auch in Westfalen ein reales Problem war.
Frauenbeauftragte und Mitglieder der Frauenhilfe aus Ostwestfalen-Lippe (OWL) griffen das Thema auf und informierten sich über die Situation bei ihnen vor Ort. Rückmeldungen von Polizei und Kommunen bestätigten: Auch in der Region lebten Frauen unter Zwang in der Prostitution oder in ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen. Vertreterinnen des ostwestfälischen Initiativkreises suchten daraufhin den Austausch mit politischen Verantwortungsträger*innen und Behörden und erfuhren, dass es staatliche Förderung für die Gründung von Fachberatungsstellen gab. Nachdem Kirchenkreise und andere diakonische Träger die Übernahme der Verantwortung für diesen Arbeitsbereich abgelehnt hatten, fragten sie die EFHiW. Der Vorstand entschied sich sehr kurzfristig für die Übernahme des neuen Beratungsangebotes.
Der Weg zur Beratungsstelle NADESCHDA
Für die EFHiW bedeutete dies den Einstieg in ein neues Arbeitsfeld. So entstand 1997 in Herford die Beratungsstelle NADESCHDA. Sie richtet sich an Frauen in OWL, die von Menschenhandel betroffen sind, und verbindet psychosoziale Beratung mit rechtlicher Unterstützung und Alltagsbegleitung – etwa bei aufenthaltsrechtlichen Fragen oder in Strafverfahren. Die Arbeit erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Behörden, das bleibt von Spannungen geprägt. Die Interessen der betroffenen Frauen stehen nicht immer im Einklang mit staatlichen Verfahren.
Lernprozesse
Der Einstieg in dieses Arbeitsfeld machte sichtbar, wie lange Formen von Ausbeutung nicht ausreichend wahrgenommen worden waren – weder gesellschaftlich noch innerhalb kirchlicher Strukturen. Erst durch konkrete Hinweise wurde das Ausmaß erkannt.
Als die Beratungsstelle NADESCHDA immer bekannter wurde, nahm die Zahl der Frauen zu, die freiwillig in der Prostitution arbeiteten und sich trotzdem mit Beratungsbedarfen an NADESCHDA wandten. Es dauerte bis 2011, bis die Beratungsstelle THEODORA als Prostituiertenberatungsstelle für OWL eröffnet werden konnte. 2014 folgte die Gründung der Prostituiertenberatung TAMAR in Soest. Damit weitete die EFHiW ihre Perspektive aus und reagierte auf unterschiedliche Formen von Abhängigkeit und Ausbeutung.
Diese Entwicklung war auch mit einem Perspektivwechsel verbunden: Unterstützung kann nur gelingen, wenn Prostitution nicht tabuisiert wird, sondern als Teil gesellschaftlicher Realität anerkannt wird. Voraussetzung dafür sind niedrigschwellige Zugänge und eine Beratung, die Frauen unabhängig von ihrer jeweiligen Situation erreicht.
Herausforderungen bis heute
Bis heute bestehen zentrale Probleme: Der Zugang zu betroffenen Frauen ist oft schwierig, rechtliche Unsicherheiten – insbesondere im Aufenthaltsrecht – erschweren nachhaltige Unterstützung, und spezialisierte Beratungsangebote sind vielerorts unzureichend finanziert. Auch für die EFHiW bleibt die Aufgabe, die eigene Rolle weiterzuentwickeln. Dazu gehört, Zugänge niedrigschwellig zu gestalten, politische Rahmenbedingungen kritisch zu begleiten und die eigene Praxis kontinuierlich zu reflektieren.
Das Engagement gegen Menschenhandel und für Frauen in der Sexarbeit ist damit kein abgeschlossener Meilenstein, sondern ein Arbeitsfeld, das die EFHiW bis heute fordert – fachlich, politisch und in ihrem Selbstverständnis als Anwältin von Frauen.
Autor: Vincenz Schmarsow


