Mit dem vorliegenden Papier wollen wir, die Mitgliedsorganisationen der „Initiative Schutz
und Respekt für Sexarbeitende“ konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des
Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorlegen. Dafür greifen wir die Evaluierung des
ProstSchG auf, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN e.V.) im
Auftrag des BMFSFJ erstellt wurde und seit Ende Juni 2025 dem Deutschen Bundestag
vorliegt.
Die Evaluation zeigt, dass das ProstSchG teilweise positive Auswirkungen hat, aber
erhebliche Schwächen in Umsetzung und Akzeptanz aufweist. Grundrechtlich ordnet sie
Prostitution als eine geschützte Tätigkeit ein. So verstößt diese weder gegen das Grundgesetz
noch gegen internationale Abkommen, solange sie freiwillig ausgeübt wird. Der Staat hat
eine Schutzpflicht, insbesondere in Bezug auf sexuelle Selbstbestimmung, Gesundheit und
Arbeitsbedingungen.
Wir treten für einen Rechtsrahmen der Prostitution ein, der einerseits den vulnerablen
Sexarbeitenden einen angemessenen Schutz vor potentiell gesundheitsgefährdenden
Begleiterscheinungen der Berufsausübung bietet und andererseits einer anhaltenden
Stigmatisierung wirksam entgegentritt, die diese Begleiterscheinungen verstärkt und vertieft.
Wir unterstützen daher das Regulierungsmodell des ProstSchG. Dieses Modell sollte mit dem
primären Ziel des Schutzes von Sexarbeitenden weiterentwickelt werden.


