„Mit der neuen Satzung stellt sich die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e. V. nach 120 Jahren organisatorisch und inhaltlich für die Zukunft auf“, stellt die Vorsitzende Angelika Waldheuer fest. Dabei gehe es nicht um einen Bruch mit den Wurzeln, sondern um eine grundlegende Veränderung der Leitungs- und Organisationsstruktur: „Die EFHiW bleibt kirchlich und diakonisch verankert und versteht sich weiterhin als Frauenverband, Bildungsanbieterin und sozial-diakonische Trägerin“, fügt Pfarrerin Birgit Reiche hinzu, „– zugleich wird die Verantwortung künftig anders verteilt.“ Die beiden Führungspersonen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen freuen sich, dass die neue Satzung von der diesjährigen Mitgliederversammlung einmütig Mitte Oktober verabschiedet wurde.
Besonders deutlich wird die Veränderung bei der Leitung. „Mit der bisherigen Struktur endet eine 120-jährige Tradition, in der die Spitze der Frauenhilfe ehrenamtlich geführt wurde“, erklärt Birgit Reiche. „Unsere Vorsitzende Angelika Waldheuer ist damit die letzte ehrenamtliche Vorsitzende der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen.“ Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung wird die Leitung des Vereins hauptamtlich organisiert. An die Stelle eines großen ehrenamtlich geprägten Vorstands tritt ein Vorstand mit bis zu vier hauptamtlichen Mitgliedern. Damit wird die operative Verantwortung professionell gebündelt und zugleich durch einen ehrenamtlichen Aufsichtsrat kontrolliert und begleitet.
Auch die theologische Leitung verändert ihre Form. Angelika Waldheuer hält fest: „Pfarrerin Birgit Reiche ist die letzte ordinierte Pfarrerin in der bisherigen Leitungsverantwortung.“ Das eigenständige Amt der Leitenden Pfarrerin wird mit der neuen Satzung nicht fortgeführt. Theologische Verantwortung bleibt jedoch ausdrücklich Bestandteil der Leitung: Künftig soll eine Theologin Mitglied des hauptamtlichen Vorstands sein. „Damit wird die theologische Kompetenz nicht aufgegeben, sondern in eine gemeinsame hauptamtliche Leitungsstruktur integriert“, stellt Birgit Reiche klar.
Die neue Satzung schafft damit eine klare Trennung zwischen Aufsicht und operativer Verantwortung. Der ehrenamtlich besetzte Aufsichtsrat übernimmt strategische und kontrollierende Aufgaben, während der hauptamtliche Vorstand das operative Geschäft führt. Auch die Mitarbeitenden erhalten mit einem Sitz im Aufsichtsrat eine feste Beteiligung an der Aufsicht. „Für einen Verein mit Bildungsarbeit, Frauenhäusern, Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen, Eingliederungshilfe, Pflegeausbildung und weiteren Einrichtungen bedeutet dies eine zeitgemäße und klarere Organisationsstruktur“, unterstreicht Birgit Reiche.
Gleichzeitig bleibt die EFHiW fest mit der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Diakonie und der Ökumene verbunden. Die neue Satzung bestätigt ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche von Westfalen als freiem Werk und verankert die Mitgliedschaften und Kooperationen im kirchlichen und diakonischen Umfeld. „Die kirchliche Verbindung wird damit nicht gelöst, sondern in die neue Leitungsstruktur eingebunden“, verdeutlicht Angelika Waldheuer.
Auch das Profil der Frauenhilfe wird klarer herausgearbeitet. Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen werden ausdrücklich als Ziele benannt. Die sozial-diakonische Verantwortung reicht weiterhin von Frauenhäusern und Beratungsstellen über Pflege und Altenhilfe bis zur Eingliederungshilfe und beruflichen Qualifizierung. „Bildung, theologische Begleitung, gesellschaftliches Engagement und politische Stellungnahmen gehören weiterhin zum satzungsgemäßen Auftrag“, führt Birgit Reiche aus.
Zeitgemäß weiterentwickelt wird zugleich das Verständnis von Frauen. Die neue Satzung erläutert ausdrücklich, dass der Begriff „Frauen“ im Sinne der EFHiW FLINTA* einschließt. Angelika Waldheuer hält fest: „Damit wird das inklusive Selbstverständnis des Verbandes in der Satzung transparent festgehalten.“
Für die Mitglieder bleibt die Mitgliederversammlung das zentrale demokratische Organ. Sie beschließt weiterhin über Satzungsänderungen, Mitgliedsbeiträge und die Auflösung des Vereins und wählt künftig den Aufsichtsrat. Dieser bestellt wiederum den hauptamtlichen Vorstand. So entsteht eine neue Verantwortungskette: Die Mitglieder wählen die Aufsicht, die Aufsicht bestellt und kontrolliert die hauptamtliche Leitung.
Die neue Satzung markiert damit nach 120 Jahren einen deutlichen Einschnitt in der Geschichte der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen. „Die Personen und Ämter an der Spitze verändern sich, die Grundaufgabe bleibt: Frauen zu stärken, Gemeinschaft zu ermöglichen, Bildung zu fördern, Menschen sozial-diakonisch zu unterstützen und Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu übernehmen“, fasst Birgit Reiche zusammen und Angelika Waldheuer ergänzt: „Die Tradition wird nicht beendet, sondern in eine neue Organisationsform überführt.“


