Trotz steigender Nachfrage bleiben strukturelle Lücken bestehen

„Die aktuelle bff Statistik für 2025 zeigt eindrücklich, wie stark die Nachfrage nach Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder weiter steigt“, stellt Pfarrerin Birgit Reiche, Geschäftsführerin der Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) fest. Mehr als 100.000 Menschen suchten nach der Statistik des Bundesverbandes der Frauenbera-tungsstellen und Frauennotrufe (bff) Unterstützung, über 313.000 Beratungsgespräche wurden geführt, dazu tausende Präventionsangebote und Vernetzungstreffen. Für die EF-HiW bestätigt diese Entwicklung, was in Frauenhaus, Frauenberatung und spezialisierten Fachstellen seit Jahren sichtbar ist: Gewalt gegen Frauen nimmt zu, die Fälle werden kom-plexer, und das Hilfesystem bleibt trotz wachsender Anforderungen strukturell unterfinan-ziert.
„Die Zahlen des bff zeigen klar, dass die Fachberatungsstellen längst an der Belastungs-grenze arbeiten“, betont die Geschäftsführerin. „Das Gewalthilfegesetz schafft einen wichti-gen Rahmen, aber ohne verbindliche und bedarfsgerechte Finanzierung bleibt der Rechtsan-spruch ein Versprechen, das vor Ort nicht eingelöst werden kann.“ Die EFHiW sieht darin eine Parallele zu den Erkenntnissen aus dem Bundeslagebild des BKA und dem alternati-ven Bericht des Bündnisses Istanbul Konvention: Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, doch der Zugang dazu hängt weiterhin vom Wohnort, der regionalen Finanzlage und den verfügbaren Ressourcen ab.
Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf im Bereich digitaler Gewalt. Über 3.000 Fäl-le, in denen IT-Support notwendig gewesen wäre, konnten nach Angabe der bff 2025 nicht ausreichend unterstützt werden. „Digitale Gewalt ist längst ein zentraler Bestandteil von Partnerschaftsgewalt und Stalking, doch spezialisierte technische und psychosoziale Unter-stützung fehlt vielerorts“, so Reiche.
Auch barrierefreie Zugänge bleiben unzureichend: Sprachmittlung, mobile Beratung und barrierefreie Räumlichkeiten stehen nicht flächendeckend zur Verfügung, sodass viele Frauen aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, fehlendem Nahverkehr, hoher Gefähr-dungslage oder Betreuungsverpflichtungen keine Beratung erreichen können. Die EFHiW bestätigt diese Problemlage aus eigener Praxis und sieht darin ein gravierendes Hindernis für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes.
„Solange Frauen keinen garantierten Zugang zu Schutz und Beratung haben – unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Behinderung oder Lebenssituation –, wird das Men-schenrecht auf Sicherheit nicht eingelöst“, unterstreicht Angelika Waldheuer, Vorsitzende der EFHiW.

Die EFHiW fordert daher eine konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention, eine struk-turelle Verankerung von Täterarbeit, den Ausbau psychotherapeutischer Angebote, digitale Schutzmaßnahmen und eine flächendeckende Interventionsstelle nach §34a PolG NRW. Technische Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel können nur wirken, wenn sie Teil eines starken Gesamtsystems sind; ohne ausreichende Ressourcen, geschulte Fachkräfte und verlässliche Strukturen bleiben sie wirkungslos.
Die neuesten bff Zahlen machen aus Sicht der EFHiW-Handelnden deutlich: Die Fachbera-tungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit, doch der notwendige Ausbau des Hilfesystems bleibt hinter dem Bedarf zurück. Die EFHiW appelliert an Bund, Länder und Kommunen – speziell auch gerichtet an Bundesfrauenministerin Karin Prien und NRW-Chancenministerin Verena Schäffer -, die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes nicht aufzuschieben, sondern jetzt die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, damit der Rechtsanspruch auf Schutz ab 2032 tatsächlich Realität wird.