Wir, 20 Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen für Betroffene des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung und von der Diakonie aus ganz Deutschland haben uns vom 4. bis 5. Juni 2018 zu unserem Vernetzungstreffen „Flucht – Asyl – Menschenhandel“ im Rahmen des von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung aus dem Projekttitel „Empowerment von Flüchtlingsfrauen“ geförderten Projektes „Fachberatungsstelle NADESCHDA – Flüchtlingsberatung für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind“ in Soest getroffen.
Wir stellen fest:
- Menschenhandel in die Prostitution ist sexuelle Gewalt und ein Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches. Von diesem Verbrechen sind insbesondere Frauen betroffen.
- Migrantinnen, die aufgrund von eklatanter Armut und Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländern nach Deutschland kommen, sind in allen Phasen des Migrationsprozesses gefährdet, als Opfer des Menschenhandels zur Prostitution gezwungen zu werden.
- Die Anzahl von westafrikanischen Frauen ist in den Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel in Deutschland drastisch gestiegen.
- Der Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, zur Zwangsbettelei, zu erzwungenen kriminellen Handlungen, zur Adoption und zum Organhandel wird zunehmend als Problem wahrgenommen.
- Besonders verwerflich ist die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen.
- Es gibt gute Präventionsprojekte in vielen Herkunftsländern, die aufgrund fehlender Finanzmittel nicht flächendeckend arbeiten können. Zudem werden gerade ländliche Regionen außerhalb der Ballungsräume nur selten erreicht.
- Wir setzen uns ein für notwendige rechtliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel bezogen auf Schutz- und Aufenthaltsregelungen in Deutschland.
Wir fordern bundesweit:
- die finanzielle und personelle Absicherung der Arbeit der spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, insbesondere die Finanzierung eines Personalschlüssels, der den gestiegenen Klientinnenzahlen angepasst ist;
- eine einheitliche Anwendung bestehender Gesetze und Richtlinien insbesondere zur Bedenk- und Stabilisierungsfrist für Opfer von Menschenhandel sowohl für EU-Bürgerinnen als auch für die geflüchteten Frauen;
- angemessene Ressourcen für polizeiliche Ermittlungs- und Vernetzungsarbeit;
- die internationale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur konsequenten Strafverfolgung von Täterinnen und Tätern in Deutschland und den Herkunftsländern;
- eine ausreichende Anzahl von Sonderbeauftragten für Opfer von Menschenhandel bei allen Außenstellen des BAMF;
- die bundesweite Einführung der Befragung und Entscheidung durch Sonderbeauftragte für Opfer von Menschenhandel bei Hinweisen auf Betroffenheit von Menschenhandel;
- einen gesicherten Aufenthalt für von Menschenhandel Betroffene in Deutschland unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft;
- die konsequente Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz und zur Opferentschädigung bei allen Formen des Menschenhandels;
- die Einhaltung bundeseinheitlicher Standards zum Schutz von vulnerablen Flüchtlingsgruppen, insbesondere von Frauen und Kindern in den EAE, ZUE und kommunalen Unterkünften für Flüchtlinge;
- die verpflichtende Schulung des Personals von Flüchtlingseinrichtungen zur Identifizierung von Opfern von Menschenhandel;
- den Aus- und Aufbau von sicheren Schutzräumen für Betroffene des Menschenhandels außerhalb der Flüchtlingsgruppe;
- eine langfristige gesicherte Förderung der Projekte mit Projektmitteln „Empowerment von Flüchtlingsfrauen“ und anderer Förderprogramme;
- die Bundesregierung auf, sich international für eine Politik einzusetzen, die den Schutz der Opfer stärkt.
Wir fordern von den Ländern der Europäischen Gemeinschaft:
- die Förderung der grenzübergreifenden Netzwerkarbeit. Diese ist für die Beratungsstellen für Betroffene des Menschenhandels außerordentlich wichtig. Wissenstransfer, Dialog und Voneinander lernen müssen einem isolierten Arbeiten entgegenwirken;
- Menschenhandel auf dem Migrationsweg in Afrika und Europa effektiv zu bekämpfen
Wir fordern von unseren Kirchen:
- sich intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen sowie Fachberatungsstellen zur Prävention von Menschenhandel und für Opfer von Menschenhandel einzurichten.
Verantwortlich: Pfarrerin Birgit Reiche, Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.,
Leiterin der Fachberatungsstelle NADESCHDA


