Politische Forderungen für den Bereich Opfer von Menschenhandel zur Landtagswahl 2012 im Land Nordrhein-Westfalen

Lilienkreuz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen

Politikerinnen und Politiker in unserem Land sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der unverzichtbaren Leistungen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, einzusetzen.

Unsere Forderungen an die Fraktionen im zukünftigen Landtag sind:

  • Kostendeckende und bedarfsgerechte Finanzierungen der spezialisierten Frauenberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel in NRW;
  • Finanzierung der Errichtung weiterer Beratungsstellen im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster;
  • Entkriminalisierung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, indem sie nicht als Täterinnen behandelt werden, weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben;
  • der Schutz von Kindern und jugendlichen Opfern von Menschenhandel muss Vorrang vor der Ausländergesetzgebung haben;
  • stabile Daueraufenthaltstitel für minderjährige Bertoffene von Menschenhandel;
  • konsequente Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsverfahren und gezielte Verwendung für die Opfer von Menschenhandel und die Arbeit der spezialisierten Beratungsstellen;
  • konsequente Umsetzung des § 25 Abs. 4a, Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt aus humanitären Gründen);
  • bessere Absicherung der medizinischen Leistungen für Opfer von Menschenhandel.
  • Re-/Integrationshilfen für Opferzeuginnen;
  • Unterstützung von bestehenden Projekten (Beratung, Prävention, Information) für Opfer von Menschenhandel in den Herkunftsländern, z.B. durch Kontakte in den Partnerstädten;
  • Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitkraft (§ 233 StGB) müssen konsequenter in den Blick genommen werden;
  • zur Aufdeckung des immensen Dunkelfelds Menschenhandel bedarf es einer besseren personellen Ausstattung der Ermittlungsbehörden;
  • Schulungen und Fortbildungen im Themenfeld Menschenhandel für Polizei, Justiz und weitere Behörden sollten in Zusammenarbeit mit den spezialisierten Beratungsstellen angeboten werden;
  • Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen von Opfern von Menschenhandel (Erweiterung des §53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen);

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Es ist sexualisierte Gewalt an Frauen und ein Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches, §232 StGB. Opfer von Menschenhandel sind in NRW überwiegend Frauen und Mädchen aus Ost- und Südosteuropa, aber zunehmend auch aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit oder Ehe nach Deutschland gelockt. Die Unkenntnis der deutschen Sprache und die damit verbundene Hilflosigkeit in einem fremden Land sowie das Wissen um die Notwendigkeit ihre Familien in den Herkunftsländern zu unterstützen, werden ausgenutzt, um Mädchen und junge Frauen mit Arbeitsversprechen und Arbeitsangeboten nach Deutschland zu bringen. Hier werden sie mit erheblichen psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert aus der Prostitution auszusteigen.
In NRW angekommen, werden sie in Bordelle oder bordellähnliche Einrichtungen oder auf den Straßenstrich verbracht und müssen dort der Prostitution nachgehen.

Menschenhandel ist ein lukratives Geschäft für die Täter; Gewinne sind vergleichbar mit jenen im Waffen- und Drogenhandel; die Strafen fallen weitaus geringer aus. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt und für die Verurteilung der Täter werden Zeuginnen benötigt. Eine Aussage bedeutet für die von Menschenhandel betroffenen Frauen, dass sie sowohl dem Druck und der möglichen Gewalt durch den Täter gegen ihre eigene Person als auch gegen ihre Familien in den Herkunftsländern standhalten müssen.

Als Menschenhandel gilt ebenfalls die Ausnutzung der Arbeitskraft nach §233 StGB. Auch in diesen Fällen werden Menschen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, um sie auszubeuten. Sie werden zum Beispiel gezwungen, mit absolut geringer oder ohne Bezahlung in Haushalten zu putzen, zu waschen, etc.
Sie leben dort in menschenunwürdigen ausbeuterischen Verhältnissen, häufig abgeschottet von der Außenwelt.
Ein Entrinnen aus dieser Situation ist den Opfern aus eigener Kraft nur in seltenen Fällen möglich.
Auch für diesen Kriminalitätsbereich sind mehr Ermittlungen sowie kostendeckende und bedarfsgerechte Finanzierungen der Hilfe notwendig.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Problematik bereits frühzeitig erkannt und versucht, ihr entgegenzutreten. Seit 1989 gibt es Erlasse des Justiz- und Innenministeriums, die den Schutz und die gesicherte Unterbringung sowie die Begleitung der Opferzeuginnen vor, während und nach dem Prozess regeln. Spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel erhalten eigens zu diesem Zweck eine Landesförderung. Heute gibt es in NRW acht geförderte spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Die Fachberatungsstellen arbeiteten von Anfang an in enger Absprache mit den ermittelnden Polizei- und Justizbehörden. Vielen Hunderten Frauen und Mädchen konnte in diesen Jahren aus ihrer Zwangssituation herausgeholfen werden, mit steigender Tendenz. Dank der Aussagen vieler mutiger Zeuginnen konnten Täter bestraft und Menschenhändlerringe zerstört werden.

Um auch weiterhin erfolgreich gegen den Menschenhandel vorzugehen und den Opfern angemessen helfen zu können, gilt es zukünftig, diese Standards mindestens zu halten bzw. weiter auszubauen. Dafür ist es zwingend notwendig, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen bzw. zu verbessern.

Die spezialisierte Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel, Nadeschda in Herford, ist die einzige Beratungsstelle im ländlichen Raum und für den gesamten Regierungsbezirk Detmold zuständig. Sie besteht in diesem Jahr 15 Jahre. In dieser Zeit hat sie deutlich gemacht, dass ein spezialisiertes Hilfeangebot auch im ländlichen Raum von NRW dringend erforderlich ist, da es Menschenhandel – entgegen landläufiger Wahrnehmungen – nicht nur in den Großstädten gibt.

Nadeschda Frauenberatungsstelle
für Opfer von Menschenhandel
Bielefelder Straße 25
32051 Herford
Tel.: 05221 8402-00
Fax: 05221 8402-01
e-Mail: info@nadeschda-owl.de
Internet: www.nadeschda-owl.de

Nadeschda ist in Trägerschaft:
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Feldmühlenweg 19
59494 Soest