Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Kommunal-Wahl 2025
Politikerinnen und Politiker in Städten und Kommunen sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen.
- Konsequente Umsetzung des nordrhein-westfälischen „Erlasses zum behördlichen Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel“ vom 24.11.2010 in den Kommunen. Hier stehen die Umsetzung der bedingungslosen Bedenk- und Stabilisierung-Zeit der Betroffenen von mindestens drei Monaten und die bedarfsgerechte Alimentierung und Unterbringung im Vordergrund.
- Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung durch den Ausbau von regionalen Traumazentren (PSZ).
- Freier Zugang zu Bildung, Integrationskursen, Ausbildung, verschiedenen Schulformen und einen unbeschränkten und direkten Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig vom Aufenthaltstitel.
- Weitere Arbeit an der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes.
- Re-/Integrationshilfen für Opferzeuginnen.
- Konsequente Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsverfahren und gezielte Verwendung sowohl für die Betroffenen von Menschenhandel als auch für die Arbeit der Beratungsstellen.
- Unterstützung von bestehenden Projekten (Beratung, Prävention, Information) für Betroffene von Menschenhandel in den Herkunftsländern, z.B. durch Kontakte in den Partnerstädten.
- Verbesserte personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden zur Aufdeckung des immensen Dunkelfelds Menschenhandel, insbesondere durch die Erweiterung der §§ 232 bis 233a StGB Menschenhandel (Arbeitsausbeutung, Bettelei, etc.).
- Schulungen und Fortbildungen im Themenfeld Menschenhandel für Polizei, Justiz und Behörden.
- Dauerhafte finanzielle Absicherung der Arbeit von NADESCHDA als kommunale Aufgabe.

