Politische Forderungen zu Menschenhandel zur Kommunalwahl in OWL

Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Kommunal-Wahl 2025

Politikerinnen und Politiker in Städten und Kommunen sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen.

  1. Konsequente Umsetzung des nordrhein-westfälischen „Erlasses zum behördlichen Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel“ vom 24.11.2010 in den Kommunen. Hier stehen die Umsetzung der bedingungslosen Bedenk- und Stabilisierung-Zeit der Betroffenen von mindestens drei Monaten und die bedarfsgerechte Alimentierung und Unterbringung im Vordergrund.
  2. Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung durch den Ausbau von regionalen Traumazentren (PSZ).
  3. Freier Zugang zu Bildung, Integrationskursen, Ausbildung, verschiedenen Schulformen und einen unbeschränkten und direkten Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig vom Aufenthaltstitel.
  4. Weitere Arbeit an der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes.
  5. Re-/Integrationshilfen für Opferzeuginnen.
  6. Konsequente Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsverfahren und gezielte Verwendung sowohl für die Betroffenen von Menschenhandel als auch für die Arbeit der Beratungsstellen.
  7. Unterstützung von bestehenden Projekten (Beratung, Prävention, Information) für Betroffene von Menschenhandel in den Herkunftsländern, z.B. durch Kontakte in den Partnerstädten.
  8. Verbesserte personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden zur Aufdeckung des immensen Dunkelfelds Menschenhandel, insbesondere durch die Erweiterung der §§ 232 bis 233a StGB Menschenhandel (Arbeitsausbeutung, Bettelei, etc.).
  9. Schulungen und Fortbildungen im Themenfeld Menschenhandel für Polizei, Justiz und Behörden.
  10. Dauerhafte finanzielle Absicherung der Arbeit von NADESCHDA als kommunale Aufgabe.