Politische Forderungen für den Bereich Menschenhandel zur Wahl 2014

Lilienkreuz der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen

„Menschenhandel stellt eine Verletzung der Menschenrechte und einen Verstoß gegen die Würde und die Unversehrtheit des Menschen dar.“ (Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels ETS Nr. 197)
Dass Menschenhandel nicht allein ein Thema der Großstädte ist, ist hinreichend bekannt. Dass in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) ca. 200 Bordellbetriebe sind, in denen auch Zwangsprostituierte arbeiten, gilt es achtsam in den Blick zu nehmen.
Politikerinnen und Politiker in Städten und Kommunen sowie im Europäischen Parlament sind gefordert, sich für eine verbindliche Absicherung und Weiterentwicklung der Bekämpfung des Menschenhandels einzusetzen.

  • Entkriminalisierung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind. Dies schließt ein, dass Frauen nicht als Täterinnen behandelt werden, weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben.
  • Gewährleistung eines gesicherten Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel, unabhängig von ihrer Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden und ihrer Zeug_innen-Eigenschaft, auch nach Abschluss des Verfahrens. Konsequente Umsetzung des § 25 Abs. 4a, Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt aus humanitären Gründen)
  • Erteilung eines Daueraufenthaltstitels für minderjährige Betroffene von Menschenhandel
  • Schaffung von einheitlichen bundesweiten Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch II, die eine bedarfsgerechte Existenzsicherung für Opfer von Menschenhandel und von Gewalt im Migrationsprozess gewährleisten; dies schließt Grundversorgung, Lebensunterhalt, sichere Unterbringung sowie medizinische und psychotherapeutische Versorgung ein.
  • Freier Zugang zu Bildung, Integrationskursen, Ausbildung, verschiedenen Schulformen und einen unbeschränkten und direkten Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig vom Aufenthaltstitel.
  • Vorrang des Schutzes von Kindern und jugendlichen Opfern von Menschenhandel vor der Ausländergesetzgebung
  • Re-/Integrationshilfen für Opferzeuginnen
  • Konsequente Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsverfahren und gezielte Verwendung sowohl für die Opfer von Menschenhandel als auch für die Arbeit der Beratungsstellen
  • Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen von Opfern von Menschenhandel (Erweiterung des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen).
  • Unterstützung von bestehenden Projekten (Beratung, Prävention, Information) für Opfer von Menschenhandel in den Herkunftsländern, z.B. durch Kontakte in den Partnerstädten.
  • verbesserte personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden zur Aufdeckung des immensen Dunkelfelds Menschenhandel
  • Schulungen und Fortbildungen im Themenfeld Menschenhandel für Polizei, Justiz und Behörden.
  • Konsequentere Verfolgung des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitkraft (§ 233 StGB)
  • konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/36/EU auf nationaler Ebene.

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Es ist sexualisierte Gewalt zumeist an Frauen und Mädchen und ein Straftatbestand in Deutschland im Sinne des Strafgesetzbuches, §232 StGB. Opfer von Menschenhandel sind überwiegend Frauen und Mädchen aus Ost- und Südeuropa, aber zunehmend auch aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit oder Ehe nach Deutschland gelockt. Sie können die deutsche Sprache nicht und sind damit im fremden Land hilflos. Sie wissen darum, wie notwendig es ist, ihre Familien in den Herkunftsländern zu unterstützen. In Deutschland werden sie mit erheblichen psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert, aus der Prostitution auszusteigen. In Deutschland angekommen, werden sie in Bordelle, bordellähnliche Einrichtungen oder auf den Straßenstrich gebracht und müssen dort der Prostitution nachgehen.

Menschenhandel ist ein lukratives Geschäft für die Täter. Die Gewinne sind vergleichbar mit jenen im Waffen- und Drogenhandel, die Strafen fallen jedoch weitaus geringer aus. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt und für die Verurteilung der Täter werden Zeuginnen benötigt. Eine Aussage bedeutet für die von Menschenhandel betroffene Frau, dass sie sowohl dem Druck und der möglichen Gewalt durch den Täter gegen ihre eigene Person als auch gegen ihre Familien in den Herkunftsländern standhalten müssen.

Um auch weiterhin erfolgreich gegen den Menschenhandel vorzugehen und den Opfern angemessen helfen zu können, gilt es zukünftig, die Standards mindestens zu halten bzw. weiter auszubauen. Dafür ist es zwingend notwendig, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Als Menschenhandel gilt ebenfalls die Ausnutzung der Arbeitskraft nach § 233 StGB in Deutschland. Auch in diesen Fällen werden Menschen mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt, um sie auszubeuten. Sie werden zum Beispiel gezwungen mit geringster oder ohne Bezahlung in Haushalten zu putzen und zu waschen. Sie leben in menschenunwürdigen ausbeuterischen Verhältnissen, häufig abgeschottet von der Außenwelt. Ein Entrinnen aus dieser Situation ist den Opfern aus eigener Kraft nur in seltenen Fällen möglich. Verstärkte und häufigere Ermittlungen sowie kostendeckende und bedarfsgerechte Finanzierungen der Hilfe sind auch in diesem Bereich notwendig.

NADESCHDA ist eine in Herford angesiedelte Frauenberatungsstelle in Trägerschaft der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. und bietet Beratung für Opfer von Menschenhandel in Ostwestfalen-Lippe an. Die besonderen Lebenssituationen von Menschenhandel betroffener Frauen machen eine umfassende Sozialberatung und individuelle Betreuungsangebote notwendig, um Notsituationen zu bewältigen und langfristig die Situation der von Frauenhandel Betroffenen zu verbessern.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Problematik des Menschenhandels bereits frühzeitig erkannt und versucht, ihr entgegenzutreten. Seit 1989 gibt es Erlasse des Justiz- und Innenministeriums, die den Schutz und die gesicherte Unterbringung sowie die Begleitung der Opferzeuginnen vor, während und nach dem Prozess regeln. Spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel erhalten eigens zu diesem Zweck eine Landesförderung. Heute gibt es in NRW acht geförderte spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Die Fachberatungsstellen arbeiteten von Anfang an in enger Absprache mit den ermittelnden Polizei- und Justizbehörden. Vielen Hunderten Frauen und Mädchen konnte in diesen Jahren aus ihrer Zwangssituation herausgeholfen werden, mit steigender Tendenz. Dank der Aussagen vieler mutiger Zeuginnen konnten Täter bestraft und Menschenhändlerringe zerstört werden.

NADESCHDA Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel
Bielefelder Straße 25
32051 Herford

Tel.: 05221 8402-00
Fax: 05221 8402-01
e-Mail: info@nadeschda-owl.de
Internet: www.nadeschda-owl.de

NADESCHDA ist in Trägerschaft:
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Feldmühlenweg 19
59494 Soest