Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht

Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen ist seit Jahrzehnten in der Anti-Gewalt-Arbeit aktiv – mit einem Frauenhaus, Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Genitalbeschneidung, Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstellen sowie zum Teil mit Angeboten für Frauen in der Altenhilfe und Eingliederungshilfe.

Anlass für die aktuelle Stellungnahme ist der zweite alternative Bericht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) vom 19. November 2025 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Der Bericht zeigt erhebliche Defizite: Trotz Ratifizierung bestehen weiterhin gravierende Lücken bei Finanzierung, flächendeckender Versorgung und konsequenter politischer Umsetzung. Besonders alarmierend ist das Fehlen eines garantierten Zugangs zu Schutz und Beratung für Betroffene. Frauenhäuser sind vielerorts überlastet, Fachberatungsstellen unzureichend finanziert, die rechtliche Umsetzung bleibt lückenhaft.

Geschäftsführerin Birgit Reiche betont: „Es reicht nicht, Gesetze zu verabschieden. Wir brauchen eine verlässliche Infrastruktur, die Frauen tatsächlich schützt – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Aufenthaltsstatus.“ Vorsitzende Angelika Waldheuer ergänzt: „Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und dieses Recht wird Frauen in Deutschland durch unzureichenden Schutz vor Gewalt systematisch vorenthalten.“

Die EFHiW fordert einen umfassenden Ausbau der Schutzstrukturen, einschließlich einer flächendeckenden Finanzierung und des Ausbaus von Frauenhäusern, die einen unmittelbaren Zugang sicherstellen. Zudem müssten verbindliche Präventionsstandards gelten, die einheitlich in allen Regionen greifen – unabhängig von der kommunalen Finanzlage. „Schutz vor Gewalt darf nicht vom Zufall abhängen. Er ist ein Menschenrecht“, so die Verantwortlichen.

Besonderen Schutz benötigen dabei vulnerable Gruppen wie Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen und Betroffene von Menschenhandel, die von mehrfachen Benachteiligungen betroffen sind.

Die EFHiW stellt klar, dass die Istanbul-Konvention geltendes, bindendes Menschenrecht ist – kein optionales Programm. Wie Birgit Reiche abschließend feststellt: „Die Istanbul-Konvention ist eine Verpflichtung, kein Wunschprogramm. Deutschland muss endlich ernst machen.“