Im Zusammenhang mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe gelten ab 2020 andere Anforderungen an die Weiterbildung zur Praxisanleitung. Die pädagogische Zusatzqualifikation umfasst mindestens 300 Stunden und darüber hinaus sind regelmäßige berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Voraussetzungen: Praxisanleiter*innen mit einer Zusatzqualifikation von 300 Stunden. Praxisanleiter*innen, welche bereits vor dem 01.01.2020 für die Praxisanleitung qualifiziert waren, behalten die Berechtigung.
Ziel: Die bereits erworbenen pflegepädagogischen Handlungskompetenzen werden fortlaufend aktualisiert, vertieft und erweitert.
Unsere Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt aus. Multikulturalität kann im Arbeitskontext lösungsorientiert und innovativ wirken, mitunter jedoch zu Konflikten führen. Auch die Ausbildung und Anleitung von Schüler*innen kann herausfordernd sein, wenn sich Menschen aus unterschiedlichen Kulturen begegnen und unterschiedliche Erwartungen aufeinandertreffen.
In dieser Fortbildung lernen Sie in Auszügen unterschiedliche Kulturen kennen, reflektieren eigene Erfahrungen und erarbeiten kulturell bedingte differente Erwartungen in Anleitungssituationen. Sie entwerfen Strategien zur Vorbeugung sowie Lösung von Konflikten, um unter Einbezug kultureller Hintergründe ein konstruktives Miteinander zu gestalten.
Dem neuen Pflegeberufegesetz entsprechend, vertiefen und erweitern Praxisanleiter*innen in den 24 vorgegebenen, berufspädagogischen Fortbildungsstunden ihre Kompetenzen in der Gestaltung der praktischen Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.
Die Theoriestunden des Lehrgangs unterteilen sich in Präsenzunterrichte, selbstgesteuerte Lernphasen und projektbezogenes Arbeiten. Teile des Präsenzunterrichtes können kursübergreifend angeboten werden.
Die Teilnehmenden erhalten zum Abschluss ein Fortbildungszertifikat.
Teilnahmezahl: max. 20 Teilnehmende
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