Mitarbeit

Die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regelungen sind selbstverständlich. Verstöße dagegen passen nicht zur Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V. (EFHiW).

Gemeindebrief-Service

Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG) verpflichtet Beschäftigungsgebende zur Einführung eines Hinweisgebersystems zum Schutz hinweisgebender Personen.

Erwerbstätige Mitarbeitende der EFHiW können über eine interne Meldestelle mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden.

Die neue Meldestelle.
Anonym. Sicher. Vertraulich.

Diese Meldestelle wird von eagle lsp, einem Legal-Tech Unternehmen und damit einer unabhängigen Instanz betrieben.
Der interne Meldekanal ist so konzipiert, dass die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Person/Personen gewahrt wird.

Die interne Meldestelle kann gleichzeitig genutzt werden, um Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

  Weitere Informationen zur Meldestelle finden Sie hier.

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